Auswirkungen des Grundsicherungsgesetzes auf die Kommunen darlegen
Berlin: (hib/JAG) Nach den finanziellen Auswirkungen der Einführung der "bedarfsorientierten Grundsicherung" auf die kommunalen Haushalte erkundigt sich die FDP in einer Kleinen Anfrage ( 15/774). Insbesondere fragen die Abgeordneten nach den personellen und inhaltlichen Schwierigkeiten bei der Umsetzung des Gesetzes über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GSiG) in den kreisfreien Städten und Landkreisen. Die Bundesregierung soll auch sagen, ob es durch die Einrichtung der Grundsicherungsämter zu einem Anstieg des Personal- und Sachaufwandes in den einzelnen Kommunen gekommen ist und welche Kosten den Trägern der Grundsicherungsämter bis zum 31. Dezember 2002 entstanden sind. Des Weiteren möchten die Abgeordneten darüber informiert werden, wie viele Personen eine Grundsicherung beziehen oder zumindest einen Antrag gestellt haben. Sie wollen auch die zu erwartenden Kosten für das Jahr 2003 und 2004 sowie die kommunalen Verwaltungskosten für das Jahr 2003 wissen. Die Regierung soll darüber Auskunft geben, ob sie die Erstattungspauschale von 409 Millionen Euro aufstocken würde, wenn diese Summe nicht zur Deckung der mit der Grundsicherung verbundenen Kosten ausreichen wird. Außerdem erkundigt sich die FDP nach einer vorläufigen Einschätzung der Bundesregierung über die Auswirkungen der Grundsicherung auf die Sozialhilfekosten.