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083/2003
Stand: 11.04.2003
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"157 Millionen Euro für System ohne militärischen Nutzen ausgegeben"

Rechnungsprüfungsausschuss

Berlin: (hib/MIK) Die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses haben am Freitagmorgen einvernehmlich missbilligt, dass die Bundeswehr für die Entwicklung des Raketensystems zur Panzerabwehr "Merlin" rund 157 Millionen Euro ausgegeben hat - ohne dass ein "greifbarer" militärischer Nutzen erreicht wurde. Weiter kritisierten sie die "unzureichende Unterrichtung" des Parlaments über den Abbruch des Vorhabens und über die Verwendung der Haushaltsmittel.

Die Parlamentarier folgten mit ihrem Votum weitgehend einem Bericht des Bundesrechnungshofes (BRH). Danach entwickelte die Bundeswehr gemeinsam mit Frankreich, dem Vereinigten Königreich, den Niederlanden und Belgien ein Raketensystem mittlerer Reichweite zur Panzerabwehr. Von der Feststellung des Bedarfs an einem solchen System bis zur Erklärung seiner Einführungsreife seien fast 25 Jahre vergangen. Obwohl das fertig entwickelte System nahezu exakt den ursprünglichen militärischen Forderungen entsprochen habe, habe das Heer wegen finanzieller Engpässe und anderer Prioritäten auf dessen Einführung verzichtet. Überdies hielt es das System für veraltet, für den vorgesehenen Einsatz zu schwer und für zu gefährlich. Das Vorhaben sei abgebrochen worden, nachdem auch die Kooperationspartner ausgestiegen waren. Den bisherigen Ausgaben in Höhe von rund 157 Millionen Euro stehe somit kein greifbarer militärischer oder sonstiger Nutzen gegenüber, heißt es in dem BRH-Bericht. Das Parlament sei zwar Mitte 1998 über die beabsichtigte Beschaffung unterrichtet worden und habe diesem zugestimmt, über den Abbruch des Vorhabens sei das Parlament jedoch nicht informiert worden.

Der Vertreter des Verteidigungsministeriums widersprach den Ausführungen des BRH weitgehend. So könnten Teile des Raketenabwehrsystems für künftige Projekte genutzt werden. Er wies daraufhin, dass es immer schwierig sei aus internationalen Projekten auszusteigen und sagte zu, das Parlament über den Abbruch des Vorhabens sowie über die Verwendung der freigegebenen Haushaltsmittel zu unterrichten.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_083/01
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