FDP fordert Verzicht auf eine Regulierungsbehörde für Energiemärkte
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung soll nach dem Willen der FDP-Fraktion auf eine neue Behörde zur Regulierung der Energiemärkte verzichten. Dazu hat sie einen Antrag ( 15/823) vorgelegt. Auch die Idee, die Regulierung den Landesbehörden zu unterstellen, sei ungeeignet, um für mehr Wettbewerb zu sorgen. Bei der Ausgestaltung der Strom- und Gasmarktregulierung müsse eine effiziente, schnelle und kostengünstige Lösung gewählt werden. Deshalb empfehlen die Abgeordneten, auch der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post die neuen Aufgaben nicht zu übertragen. Unterstützt werden solle dagegen die Auffassung von Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement, der dem Bundeskartellamt die Aufsicht über die Berechnung von Netznutzungsentgelten zusätzlich übertragen wolle. Damit werde die Beschleunigungsrichtlinie der EU sachgerecht umgesetzt. Die daraus resultierenden Aufgaben würden dem Bundeskartellamt übertragen, das seit der Öffnung der Energiemärkte "eine hervorragende Kompetenz" in Fragen der Netznutzung erworben habe.
Ein effektiver Zugang zu den Netzen ist für die Liberalen unabdingbare Voraussetzung für die Entfaltung des Wettbewerbs auf diesem Sektor. Auch der verhandelte Netzzugang bei Strom und Gas in Deutschland habe noch nicht zu den erhofften Wettbewerbsstrukturen geführt. Die hohe Konzentration im Strom- und Gasmarkt und die überzogenen Durchleitungspreise für die Netze seien auch eine Ursache für die ins Stocken geratene Liberalisierung. Veröffentlichte und geregelte Tarife dienten der Preistransparenz, die heute unbefriedigend sei, heißt es in dem Antrag. Mit dem Entwurf der Beschleunigungsrichtlinie habe die Brüsseler Kommission Vorschläge zur Vollendung des Energiebinnenmarktes vorgelegt. Eine Schlüsselposition nehme dabei eine unabhängige nationale Regulierungsbehörde ein, die Tarife für die Übertragungs- und Fernleitungsnetze sowie die Verteilung genehmigen soll. Die Fraktion verweist auf die Einigung von SPD und Bündnisgrünen, eine Wettbewerbsbehörde entweder als selbständige oder als Teil einer bestehenden Behörde zur Regulierung der Strom- und Gasmärkte einzurichten.