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101/2003
Stand: 14.05.2003
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Besteuerung von Rückstellungen für Deponie-Rekultivierungen unter der Lupe

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/VOM) Die verschärften steuerlichen Vorschriften über die Zulässigkeit und Bewertung von Rückstellungen nehmen die Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion in einer Kleinen Anfrage ( 15/974) unter die Lupe. Konkret geht es um Rückstellungen für die Rekultivierung und Nachsorge von Deponien, die auch der Vorsorge für die Erfüllung privater und öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen aus dem Deponiebetrieb dienten. Ein "Verzehr" der rückgestellten Mittel durch die Besteuerung müsse daher vermieden werden, so die Union. Abfallrechtliche Verpflichtungen und deren handels- und steuerrechtliche Behandlung sollten im Einklang stehen.

Im Einzelnen fragen die Parlamentarier, für welche Verpflichtungen zur Rekultivierung und Nachsorge einer Deponie eine Rückstellung gebildet werden kann und wie diese zu bewerten ist. Die Regierung soll die Einführung des "handelsrechtlich nicht gebotenen" Abzinsungsgebots für Rückstellungen und den Zinssatz von 5,5 Prozent begründen und sagen, ob die steuerlichen Vorschriften mit der Forderung der EU vereinbar sind, Rückstellungen für einen 30-jährigen Nachsorgezeitraum zu bilden. Darüber hinaus soll die Regierung die Aufwendungen für die Rekultivierung und Nachsorge einer durchschnittlichen Deponie schätzen. Die Abgeordneten fragen ferner, wie Finanzierungslücken verhindert oder aufgefangen werden können.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_101/05
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