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119/2003
Stand: 04.06.2003
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Verweigerung des Kriegsdienstes soll vereinfacht werden

Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Berlin: (hib/BES) Das Kriegsdienstverweigerungsrecht soll neu geregelt werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Regierung ( 15/908, 15/1051) hat der Familienausschuss am Mittwochvormittag mit den Stimmen aller Fraktionen angenommen. Ein Änderungsantrag der CDU/CSU wurde dagegen mit den Stimmen der Regierungsfraktionen, bei Enthaltung der FDP, abgelehnt. Der Entwurf der Regierung sieht ein einheitliches Verfahren vor, das für alle Antragstellerinnen und Antragsteller gelten und vom Bundesamt für den Zivildienst durchgeführt werden soll. Gleichzeitig sollen die Ausschüsse und Kammern für Kriegsdienstverweigerung entfallen. Ein Führungszeugnis muss nach Plänen der Regierung künftig nicht mehr vorgelegt werden. Das geltende Kriegsdienstverweigerungsrecht sieht noch unterschiedliche Anerkennungsverfahren vor. So entscheidet das Bundesamt für den Zivildienst über Anträge ungedienter Wehrpflichtiger, die weder einberufen noch schriftlich benachrichtigt worden sind, dass sie als Ersatz für Ausfälle kurzfristig einberufen werden können. Für Soldaten, gediente Wehrpflichtige und ungediente Wehrpflichtige, die zum Wehrdienst einberufen oder schriftlich benachrichtigt sind, dass sie als Ersatz für Ausfälle kurzfristig einberufen werden können, sind hingegen Ausschüsse für Kriegsdienstverweigerung zuständig. Die Neuregelung werde nach den Worten einer Regierungsvertreterin das Verfahren vereinfachen und entbürokratisieren.

Die SPD kritisierte in der Diskussion den Vorschlag der Union, die Vorlage des Führungszeugnisses generell beizubehalten als "absurd". Bei 170 000 Anträgen pro Jahr bedeute dies einen großen Bürokratieaufwand, der nicht zu rechtfertigen sei, da nur bei etwa 0,005 Prozent der Anträge relevante Gründe für die Einforderung des Führungszeugnisses vorlägen. Auch die Grünen und die Liberalen begrüßten den Gesetzentwurf der Regierung, wobei er der FDP nicht weit genug ging. Das Ziel, so die Liberalen, sei vielmehr die Aussetzung der Wehrpflicht. Doch erleichtere die Initiative der Regierung die Kriegsdienstverweigerung und sei daher auch für sie zustimmungsfähig. Die Union lobte Teile des Gesetzentwurfes als einen Schritt in die richtige Richtung. Sinnvoll wäre es aber, gleich "den ganzen Schritt" zu machen und die Antragstellung zu zentralisieren und auf den Umweg über die Kreiswehrersatzämter zu verzichten. Dies wäre ein Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung.

Die Oppositionsfraktionen interessierten sich für die finanziellen Auswirkungen des Gesetzes. So kritisierten sie Formulierungen im Gesetzentwurf, die suggerierten, dass die Neuregelung Einsparungen mit einem Volumen von rund 2,4 Millionen Euro jährlich bewirken würde, da 66 Planstellen für die Angelegenheiten der Kriegsdienstverweigerung nicht mehr benötigt würden. Die Personalausgaben blieben jedoch bestehen. Ein Regierungsvertreter bestätigte auf Nachfrage, dass die betroffenen Beamten und Beamtinnen künftig andere Aufgaben übernehmen sollen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_119/02
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