hib-Meldung
126/2003
Stand: 11.06.2003
Kurortspezifische Heilmittel
Berlin: (hib/RAB) Kurortspezifische Heilmittel dürfen nicht von den Krankenkassen bezahlt werden. Nach den Regelungen der Heilmittel-Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen dürfen derartige Mittel nicht von den Vertragsärzten zu Lasten der Kassen verordnet werden, heißt es in der Antwort der Bundesregierung ( 15/1088) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU ( 15/983).
Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_126/13