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129/2003
Stand: 17.06.2003
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Für Tunnel-Nachrüstungsprogramme stehen 380 Millionen Euro zur Verfügung

Verkehr und Bauwesen/Antwort

Berlin: (hib/POT) Der Bund stellt für die Nachrüstung bestehender Tunnel im Bereich der Bundesfernstraßen im Rahmen eines im Jahr 2002 begonnenen, mehrjährigen Nachrüstungsprogramms 230 Millionen Euro zur Verfügung. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung ( 15/1162) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion ( 15/1031) zur Verbesserung der Tunnelsicherheit hervor. Zudem sei die Überarbeitung der "Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln" (RABT) inzwischen abgeschlossen. Die neuen RABT würden per Rundschreiben unmittelbar an die Obersten Straßenbaubehörden und Obersten Verkehrsbehörden der Länder weitergegeben und bei laufenden und neuen Bauvorhaben in bilateralen Abstimmung mit den Obersten Straßenbaubehörden zu Grunde gelegt. Dies gelte insbesondere für anstehende Nachrüstungsmaßnahmen, heißt es in der Antwort weiter. Darüber hinaus weist die Bundesregierung darauf hin, dass der Bund der Deutschen Bahn AG für ein Nachrüstungsprogramm technischer Einrichtungen in vorhandenen Eisenbahntunneln 150 Millionen Euro zur Verfügung stellt. Vor einer möglichen Überarbeitung der Richtlinie des Eisenbahn-Bundesamtes "Anforderungen des Brand- und Katastrophenschutzes an den Bau und den Betrieb von Eisenbahntunneln" will die Regierung die Empfehlungen zur Sicherheit in Eisenbahntunneln einer bei der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen angesiedelten Arbeitsgruppe sowie der Europäischen Kommission abwarten, sodass sie bei einer gegebenenfalls notwendigen Überarbeitung der Richtlinie einbezogen werden können.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_129/05
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