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138/2003
Stand: 25.06.2003
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Negative Erfahrungen bei der Anwendung des Tierarzneimittelrechts

Ausschuss für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Ernährung (Anhörung)

Berlin: (hib/HAU) Über zumeist negative "Erfahrungen bei der Anwendung des Tierarzneimittelrechts" seit Inkrafttreten der 11. Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG) berichteten Experten und Sachverständige anläßlich einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft am Mittwochnachmittag. Das Tierarzneimittelrecht war im letzten Jahr mit dem Ziel geändert worden, einen missbräuchlichen und illegalen Umgang mit Tierarzneimitteln und Rohstoffen zu verhindern, eine Sicherung und weitere Verbesserung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes und des Tierschutzes zu gewährleisten sowie Antibiotikaresistenzen beim Einsatz von Tierarzneimitteln zu minimieren.

Nach Ansicht des Deutschen Bauernverbandes sind die Vorschriften der AMG-Novelle zwar prinzipiell durchführbar, allerdings zu Lasten eines besseren Tiergesundheitsmanagements. Insbesondere mit der 7-Tage-Fristenregelung, die dem Tierarzt vorschreibt, höchstens eine Antibiotikamenge ausreichend für sieben Tage zu verschreiben, würden per Gesetz unsinnige tierärztliche Besuche angeordnet, die zudem hohe Kosten ohne Mehrnutzen mit sich brächten. Die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Nord-Westdeutschland e.V. kritisierte ebenfalls die Fristenregelung in der Novelle. Die vorgegebenen starren Besuchsrhythmen gingen zu Lasten einer ordnungsgemäßen Bestandsbetreuung im Sinne einer vorsorgenden Beratung zu Fragen des Tiergesundheitsmanagements. Eine verantwortungsbewusste tierärztliche Tätigkeit sei so nicht durchführbar. Vor jeder Tierbehandlung eine Diagnose durch den Tierarzt stellen zu lassen, wie in der 11. AMG-Novelle gefordert, ist nach Ansicht der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) nur eingeschränkt möglich. Der Landwirt müsse in besonderen Fällen ohne tierärztliche Diagnose behandeln dürfen. Die sogenannte 7-Tage-Regelung trage seiner Meinung nach ebenfalls nicht zur Verbesserung der Betreuung der Tierbestände, zu einer Verringerung des Arzneimitteleinsatzes und zur Verbesserung der tierärztlichen Therapie bei. Der Experte sprach sich für eine Verlängerung der 7-Tage-Regelung auf 31 Tage in Verbindung mit einer vertraglich geregelten Bestandsbetreuung aus.

Professor Thomas Blaha, Leiter der Außenstelle für Epidemiologie der Tierärztlichen Hochschule Hannover, sieht ebenfalls Probleme bei der Umsetzung der 11. AMG-Novelle. Sie führe bei den vorhandenen landwirtschaftlichen Strukturen zu einem sofortigen zusätzlichen Bedarf von mindestens 30 Prozent mehr Tierärzten in der Nutztierpraxis, die auf dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stünden. Dadurch sei die tierärztliche Betreuung insbesondere der Klein- und Kleinstbestände zum Nachteil von Verbraucherschutz und Tierschutz in absehbarer Zeit gefährdet. Der 1. Vizepräsident der Bayerischen Landestierärztekammer, Rupert Ebner, beklagte die unklare Rechtslage in der sich Tierärzte oftmals befinden. So führe die häufig wechselnde Zulassungssituation für einzelne Tierarzneimittel zu Verwirrungen. Heinrich Grußendorf vom Bundesverband praktischer Tierärzte sieht durch die Novelle die Therapiemöglichkeiten sowie die freiberufliche Verantwortlichkeit der Tierärzte eingeschränkt. Die starren Regelungen erlaubten kein den unterschiedlichen Tierarten und betriebsindividuellen Gegebenheiten angepasstes Arbeiten des Tierarztes. Aus der Sicht der praktizierenden Tierärzte habe sich außerdem die Überwachungslage hinsichtlich des Verkehrs mit Arzneimitteln nicht verbessert.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_138/02
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