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149/2003
Stand: 02.07.2003
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Steuerhinterziehern eine strafbefreiende Erklärung ermöglichen

Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/VOM) SPD und Bündnis 90/Die Grünen wollen Steuerhinterziehern eine "Brücke in die Steuerehrlichkeit" bauen. Wer in der Vergangenheit Steuern nicht gezahlt hat, soll durch Abgabe einer solchen Erklärung und durch das Zahlen einer pauschalen, als Einkommensteuer geltenden Abgabe von einer Strafe oder Geldbuße befreit werden können, heißt in einem Gesetzentwurf ( 15/1309). In dieser strafbefreienden Erklärung soll die Summe der von 1993 bis 2001 erzielten Einnahmen angegeben werden, die zu Unrecht nicht versteuert worden sind. Mit der Zahlung sollen bestimmte Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis erlöschen, wenn sich die strafbefreiende Erklärung auf diese Ansprüche bezieht. Die Erklärung soll als Steueranmeldung gelten. Umfasst die Erklärung nicht alle unversteuerten Einnahmen, soll es im Hinblick auf die nicht erklärten Einnahmen beim geltenden Recht bleiben. Wird die Erklärung im Jahr 2004 abgegeben, soll der Steuersatz 25 Prozent betragen. Wer sich danach bis Ende März 2005 erklärt, soll 35 Prozent auf die erklärten Einnahmen zahlen. Die Straf- und Bußgeldbefreiung soll nach dem Willen der Fraktionen nur bei Steuerhinterziehung, leichtfertiger Steuerverkürzung, Steuergefährdung oder Gefährdung von Abzugssteuern gewährt werden. Die Strafbarkeit anderer Delikte werde durch die Regelung nicht berührt. Die Fraktionen wollen gleichzeitig den Finanzbehörden die Möglichkeit geben, Einzelfall bezogen, bedarfsgerecht und gezielt über das Bundesamt für Finanzen ermitteln zu können, bei welchen Kreditinstituten ein bestimmter Steuerpflichtiger ein Konto oder Depot unterhält.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_149/03
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