Kleinverkaufspackungen ohne Einfluss auf Tabaksteueraufkommen
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung glaubt, dass der Verkauf von kleinen Zigarettenpackungen keinen Einfluss auf das Tabaksteueraufkommen hat. Sie rechnet weiterhin mit Steuermehreinnahmen für 2004 und 2005, die zur Finanzierung versicherungsfremder Leistungen dienen sollen, wie sie in ihrer Antwort ( 15/1441) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 15/1367) betont. Nach dem bereits ein deutsch-britisches Tabakunternehmen begonnen habe, auf dem deutschen Markt Zigaretten in Verkaufspackungen von zehn Stück anzubieten, habe ein weiterer deutscher Zigarettenhersteller angekündigt, in diesem Sommer Kleinverkaufspackungen auf dem deutschen Markt anzubieten. Diese Verpackungen seien nicht in allen EU-Mitgliedstaaten zulässig, heißt es. Gesetzliche Verkaufsverbote es gebe in Portugal, in den Niederlanden und in Großbritannien. In Belgien gebe es ein faktisches Verkaufsverbot, da dort der Preis von Kleinverkaufspackungen den von Packungen mit 19 Zigaretten nicht unterschreiten darf. Einige Mitgliedstaaten bereiteten ein Verbot von Kleinverkaufspackungen vor.