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179/2003
Stand: 27.08.2003
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Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb gründlich modernisieren

Recht/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/BOB) Das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) soll insgesamt neu gefasst werden. Dieser Auffassung ist die Bundesregierung, die deshalb einen Gesetzentwurf ( 15/1487) vorgelegt hat. Das deutsche Lauterkeitsrecht sei "nicht mehr zeitgemäß und im internationalen Vergleich in einzelnen Bereichen besonders restriktiv". Eine Arbeitsgruppe hatte daher den Auftrag, eine schlankere, europaverträglichere Fassung des UWG vorzulegen. Verbraucherinnen und Verbraucher werden dabei erstmalig als gleichberechtigte Partner in den Schutzbereich des Gesetzes integriert. Dadurch wird die Rechtsprechung zum geltenden UWG aufgenommen und gleichzeitig eine Forderung der Verbraucherverbände erfüllt. Das UWG werde transparenter, ohne dass gleichzeitig die Möglichkeit verbaut würde, neu auftretende Problemfälle im Wege der richterlichen Rechtsfortbildung zu lösen. Durch den Wegfall überholter Werbebeschrän-

kungen, wie zum Beispiel der starren Regelungen über Schlussverkäufe, würde das Lauterkeitsrecht an die Erfordernisse eines flexiblen Wirtschaftstandortes angepasst. Dabei wird an den Grundprinzipien wie der Verpflichtung zu lauterem Wettbewerb und dem Irreführungsverbot festgehalten. Der Bundesrat fordert, das Gesetz nur mit seiner Zustimmung zu verabschieden. Die Regierung stimmt diesem Vorschlag ausdrücklich nicht zu. Ferner moniert der Bundesrat, beim Telefon-Marketing gälten in den meisten anderen EU-Staaten liberalere und wirtschafsfreundlichere Regelungen. In Zeiten, in denen der Verbraucher nur zögerlich zum Konsum bereit ist, sollten der deutschen Wirtschaft nicht von vornherein Wege zur gezielten Kundenwerbung versperrt werden, die in der restlichen EU zur Praxis gehörten. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die Regelung der Telefonwerbung der bisherigen Rechtsprechung entspreche. Ferner macht sie deutlich, dass die vom Bundesrat vorgeschlagene Liberalisierung der Telefonwerbung "unzumutbare Belästigungen" für das Leben der Verbraucher mit sich brächte.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_179/02
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