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188/2003
Stand: 12.09.2003
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Koalition und Union betonen die Bedeutung der Gesundheitsreform

Ausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung

Berlin: (hib/RAB) Vertreter der Koalitionsfraktionen und der Union haben am Freitagmorgen im Gesundheitsausschuss die Bedeutung der geplanten Gesundheitsreform (15/1525) für die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) betont. Nur mit den vorgesehenen Maßnahmen werde es möglich sein, die Beiträge zu kontrollieren und die Lohnnebenkosten zu senken, erklärte die SPD. Angesichts der demografischen Entwicklung, des medizinischen Fortschritts und der wirtschaftlichen Entwicklung sei eine grundlegende Umstrukturierung notwendig geworden. Die Abgeordneten betonten, das solidarische Gesundheitssystem, in dem die Starken für die Schwachen und die Jungen für die Alten einstehen, unter allen Umständen beibehalten zu wollen. Angesichts des Kompromisses sei es bedauerlich, dass die ursprünglich geplante Positivliste für Arzneimittel nun nicht eingeführt werde. Glücklicherweise sei es aber gelungen, so die Fraktion, den Zahnersatz unter dem Dach der gesetzlichen Krankenversicherung zu halten.

Auch die CDU/CSU erhofft sich von dem Gesetzentwurf, die Finanzmisere der GKV beenden zu können. Während durch die Reformen im nächsten Jahr bereits 10 Milliarden Euro den Kassen zu Gute kämen, seien für das Jahr 2006 bereits 20 Milliarden Euro zu erwarten. Im Zusammenhang mit den Zuzahlungen durch die Patienten sei es besonders wichtig gewesen, eine Einkommensgrenze in Höhe von zwei Prozent des Einkommens einzuführen. Insgesamt sei durch die Beteiligung der Patienten auch ein höheres Kostenbewusstsein im Gesundheitswesen zu erwarten. Als weitere positive Elemente der Reform erwähnten die Abgeordneten zusätzliche Elemente des Wettbewerbs, die von den Krankenkassen angebotenen Hausarztmodelle sowie die Ablösung der Budgetierung durch morbiditätsbezogene Regelungen ab dem Jahr 2007. Auch sei es wichtig gewesen, so die Fraktion, den Versandhandel von Arzneimitteln zu eröffnen und ihn mit entsprechenden Sicherheitsstandards zu versehen.

Auch die Bündnisgrünen hoben das wesentliche Ziel der Beitragssenkung hervor. Zentrale Elemente der Umstrukturierungen seien die Stärkung des Wettbewerbs sowie die verbesserten Patientenrechte. Aus Sicht der Fraktion ist es aber auch notwendig gewesen, Einzelverträge für Ärzte

einzuführen. Damit habe man sich aber leider nicht durchsetzen können. Die Bündnisgrünen lobten die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte, die Doppelmedikation und Überversorgungen verhindere. Aus Sicht der FDP ist der von den Antragstellern ins Auge gefasste Finanzplan nicht zu halten. Es gebe keine Garantie dafür, dass die Mehreinnahmen aus der Erhöhung der Tabaksteuer den Kassen zu Gute kämen. Die Fraktion erläuterte ihren eigenen Antrag (15/1526) zur Reform des Gesundheitswesens, wonach private Unfälle, der Zahnersatz sowie das Krankengeld komplett aus der GKV herausgenommen werden sollen. Darüber hinaus fordert die FDP, den Leistungskatalog der GKV auf einen Kernbereich zu beschränken. Aus Sicht der Freien Demokraten geht es außerdem darum, die Beiträge der Arbeitgeber festzuschreiben und bürokratische Regelungen im Gesundheitswesen abzubauen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_188/01
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