FDP fordert gesicherte Arbeitsverhältnisse in der Kindertagespflege
Berlin: (hib/GER) Die FDP fordert in einem Antrag ( 15/1590), die Rechtslage für Tagesmütter und -väter, insbesondere in Hinblick auf Sozialversicherung, Besteuerung und behördliche Erlaubnis zu klären und zu vereinfachen. Die Tagespflege, das heißt die Betreuung von Kindern durch Tagesmütter und Tagesväter, werde aufgrund der steigenden Nachfrage immer wichtiger. Denn anders als Kindergärten, Krippen oder Kinderhorte biete diese Betreuungsmöglichkeit mehr Flexibilität und Individualität, besonders für diejenigen, die Beruf und Kind verbinden müssten.
Nur unter bestimmten Bedingungen würden die Kosten und Aufwendungen für die Kindertagespflege vom Jugendamt ersetzt, ein Großteil der Tagespflegeplätze bestehe aber aus privat organisierten Betreuungsverhältnissen. So zählte laut Antrag das Jugendamt 1999 in einer Hochrechnung 54 125 registrierte Tagespflegeplätze. Schätzungen des deutschen Jugendinstitutes gehen für 2000 von 295 000 ausschließlich privat organisierten Tagespflegeverhältnissen aus. Zum Zwecke des Ausbaus der qualifizierten Betreuung, Erziehung und Bildung von Kindern und der Verminderung der Schwarzarbeit fordert die FDP die Schaffung von praktikablen und klaren Rahmenbedingungen, damit die Tätigkeit als Tagesmutter attraktiver gemacht und den Kindern eine qualitativ gute Betreuung gewährleistet werden könnte. Vor allem müssten bundeseinheitliche steuer- und sozialversicherungsrechtliche Regelungen für Tagespfleger und die Eltern getroffen werden. So soll die maximale Verdienstgrenze für Tagespflegetätigkeiten, die als geringfügige Beschäftigungen ausgeübt werden, auf maximal 630 Euro festgesetzt werden. Die geltende pauschalisierte Sozialversicherungs- und Steuerpflicht des Arbeitgebers solle durch eine reine Pauschalversteuerung in Höhe von 15 Prozent ersetzt werden. Für selbständige Tagespflegepersonen, die derzeit noch von der Rentenversicherungspflicht ausgenommen sind, soll nach Vorschlag der FDP eine Versicherungspflicht eingeführt werden. So sollen sich die Beschäftigten wahlweise in der gesetzlichen Rentenversicherung oder durch Aufbau einer privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge für ihr Alter absichern. Die Tagespflege für Kinder unter drei Jahren sollte unter die bedarfsgerechte Betreuungsquote fallen und in die neue öffentliche Förderung miteinbezogen werden. Die für die Umsetzung erforderlichen finanziellen Mittel würden somit in voller Höhe und dauerhaft zur Verfügung gestellt werden.