Zuständigkeit für Gentechnik von Bundesamt für Naturschutz zurücknehmen
Berlin: (hib/BOB) Eine Übertragung der Zuständigkeit für die Gentechnik vom Umweltbundesamt auf das Bundesamt für Naturschutz ist zurückzunehmen. Dies hat der Bundesrat in seiner Sitzung am 26. September 2003 beschlossen und gleichzeitig verlangt, den Vermittlungsausschuss anzurufen, wie aus einer Unterrichtung ( 15/1643) hervorgeht. Die geplanten Änderungen seien weder durch den Organisationserlass begründet, noch seinen sie fachlich nachvollziehbar. Die Gentechnik im Allgemeinen und das Monitoring im Besonderen seien eine Querschnittsaufgabe des Umweltschutzes, bei der sämtliche Auswirkungen im Rahmen der Herstellung, Nutzung und Entsorgung der gentechnisch veränderten Organismen auf die gesamte Umwelt und die menschliche Gesundheit berüchtigt werden müssten. Mit der geplanten vollständigen Verlagerung von Zuständigkeiten für die Gentechnik vom Umweltbundesamt auf das Bundesamt für Naturschutz würde man die bisherigen bewährten Möglichkeiten aufgeben, das Thema umfassend von einer Umweltbehörde begleiten zu lassen.
Um eine mögliche Schwächung des Themenfelds Gentechnik zu vermeiden, seien daher die Zuständigkeiten und Aufgaben für die Gentechnik unverändert beim Umweltbundesamt zu belassen. Dies schlösse nicht aus, dass die Kompetenz des Bundesamtes für Naturschutz für naturschutzfachliche Fragen auch weiterhin sinnvollerweise in die Arbeit des Umweltbundesamtes einzubeziehen sei.