Folgen der Schattenwirtschaft für ostdeutsches Baugewerbe darstellen
Berlin: (hib/VOM) Nach den Folgen der Schattenwirtschaft für das Baugewerbe in Ostdeutschland erkundigt sich die CDU/CSU-Fraktion in einer Kleinen Anfrage ( 15/1821). Darin heißt es, die ostdeutsche Bauindustrie befinde sich seit Mitte der neunziger Jahre in einem schmerzhaften Anpassungsprozess. Seit 1996 sinke die Bruttowertschöpfung um rund 8,5 Prozent jährlich. Auch die Zahl der Arbeitsplätze habe seit dem Höhepunkt des Baubooms dramatisch abgenommen. Ende 2002 habe die Bauindustrie in den neuen Ländern nur noch 220 000 Menschen beschäftigt, was einem Rückgang um etwas 50 Prozent entspreche. Zur Entlastung der Bauunternehmen hätten sich die Tarifparteien 1997 auf Lohnöffnungsklauseln verständigt. Die Regierung habe aber eine Mindestlohnverordnung erlassen, die wiederum zu steigenden Arbeitskosten geführt habe. Die Fraktion will wissen, wie hoch die Regierung die finanzielle Belastung der ostdeutschen Bauindustrie durch die Mindestlohnverordnung einschätzt, wie die dadurch bedingte Kostenbelastung für die ostdeutschen Baubetriebe wieder ausgeglichen werden könnte und wie hoch der volkswirtschaftliche Schaden durch die Schattenwirtschaft eingeschätzt wird. Die Abgeordneten fragen, ob die Regierung die Möglichkeit geprüft hat, die Mindestlohnverordnung für Ostdeutschland auszusetzen.