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239/2003
Stand: 05.11.2003
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Bundesregierung will BGS-Kompetenzen bis 2007 verlängern

Inneres/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/WOL) Die Bundesregierung will mit einem Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesgrenzschutz(BGS)-Gesetzes die Befugnisse des BGS bis zum 30. Juni 2007 verlängern ( 15/1861). Dazu wird dargelegt, die im August 1998 befristet eingeführte BGS-Befugnis zur Durchführung lagebildabhängiger Kontrollen auf Einrichtungen der Eisenbahn und Verkehrsflughäfen habe sich als wirksames polizeiliches Handlungsinstrument zur Verhinderung der unerlaubten Einreise, der Bekämpfung von Schleuserkriminalität und des Menschenhandels erwiesen. Auch habe es einen Betrag gegen den internationalen Terrorismus leisten können. Aufgrund der vorliegenden Erfahrungen soll die Befristung zum 31. Dezember 2003 nun verlängert werden. In der Begründung heißt es, in einem freiheitlichen Staat mit offenen Grenzen, in dem grenzüberschreitendes Reisen zu einem selbstverständlichen Bestandteil des Lebens geworden sei, bleibe das grenzpolizeilich relevante Geschehen nicht mehr auf den Grenzraum beschränkt.

Nach bisherigen Erfahrungen haben sich illegale Migration, Menschenhandel und Schleuserkriminalität zunehmend als Gefahrenpotentiale erwiesen, die an den Grenzen weder kulminieren noch abrupt dort enden, sondern sich in unterschiedlich stark im gesamten Binnenland realisieren können. Ein wirksamer Schutz müsse dem Rechnung tragen. Um die Chance zu erhalten, aus der übergroßen Zahl der Reisenden die vergleichsweise wenigen Illegalen, Kriminellen oder sonst polizeipflichtigen Personen herauszufiltern, bedürfe es weiterhin eines flächendeckenden Sicherheitskonzepts, in dem lageabhängige Kontrollmaßnahmen in den Zuständigkeitsbereichen der Bundes- und der Landespolizei zu den wichtigen Instrumenten zählen. Die Verlängerung sei erforderlich, damit der BGS im Rahmen seiner besonderen Zuständigkeit an diesem vernetzten Gesamtsystem weiter mitwirken und die gebotenen Fahndungstätigkeit der Landespolizeien auf den Routen des internationalen Verkehrs wirkungsvoll ergänzen könne. Die CDU/CSU-Fraktion hatte mit einem Gesetzentwurf zur Bekämpfung organisierter Schleuserkriminalität bereits eine ähnliche Initiative ( 15/1560) vorgelegt.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_239/04
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