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241/2003
Stand: 05.11.2003
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Steueränderungsgesetz und Investmentmodernisierungsgesetz angenommen

Finanzausschuss

Berlin: (hib/VOM) Der Finanzausschuss hat am Mittwochvormittag den gleichlautenden Gesetzentwürfen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen ( 15/1562) und der Bundesregierung ( 15/1621, 15/1798) für ein Steueränderungsgesetz 2003 sowie dem Entwurf der Bundesregierung für ein Investmentmodernisierungsgesetz ( 15/1589, 15/1553, 15/1671) zugestimmt. Das Steueränderungsgesetz befürworteten die Koalitionsfraktionen in geänderter Fassung, CDU/CSU und FDP lehnten es ab. Die vom Ausschuss geänderte Fassung des Investmentförderungsgesetzes wurde dagegen einstimmig angenommen. Alle Fraktionen würdigten es als Beitrag zur Stärkung des Finanzplatzes Deutschland. Die beiden Gesetzentwürfe werden am kommenden Freitag in zweiter und dritter Lesung vom Bundestag verabschiedet.

Mit dem Steueränderungsgesetz 2003 soll die Praxis der Besteuerung vereinfacht werden, indem Verfahrensabläufe künftig elektronisch abgewickelt werden. Lohnsteuerbescheinigungen sollen von den Arbeitgebern elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt werden. Der Finanzausschuss nahm zahlreiche Änderungsanträge der Koalition zu dem Gesetzentwurf an und lehnte eine Reihe von Änderungsanträgen von CDU/CSU und FDP dazu ab. So wurde unter anderem die steuerliche Berücksichtigung von Pflegekindern bei den Pflegeeltern beschlossen, ohne dass die tatsächlichen Unterhaltsaufwendungen nachgewiesen werden müssen. Verzichtet werden soll auch auf einen Nachweis, dass das Pflegegeld für das eigene schwerbehinderte Kind treuhänderisch verwaltet wird. Der Bundesfinanzhof hatte im vergangenen Jahr entschieden, dass Eltern behinderter Kinder nur dann Anspruch auf den Pflege-Pauschbetrag haben, wenn sie gegenüber dem Finanzamt die treuhänderische Verwaltung des für das Kind empfangenen Pflegegeldes nachweisen. Der Ausschuss ist darüber hinaus mehreren Forderungen des Bundesrates entgegengekommen. Unter anderem soll ab 2005 neben der Lohnsteuerbescheinigung auch die Lohnsteueranmeldung grundsätzlich elektronisch dem Finanzamt übermittelt werden. Bei grenzüberschreitenden Personenbeförderungen im Luftverkehr soll der leistende Unternehmer, nicht der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schulden. Nach derzeitigem Recht schuldet der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer für den inländischen Streckenanteil, wenn die Leistung von

einem inländischen Luftverkehrsunternehmen erbracht wird. Eingeführt wird zudem eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, die ein Unternehmer anstelle der ihm vom Finanzamt erteilten Steuernummer in der Rechnung angeben kann. Die Banken will der Ausschuss verpflichten, den Kunden jährlich eine Bescheinigung über Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne aus Finanzanlagen zuzustellen. Die Steuerfreiheit des für Sonn- und Feiertagszuschläge maßgebenden Stundenlohns will der Ausschuss ab 2004 auf 50 Euro begrenzen. Schließlich soll künftig die Zweijahresfrist bei einer beruflichen oder betrieblich veranlassten doppelten Haushaltsführung entfallen.

Die Sozialdemokraten werteten den Entwurf als Einstieg in die Steuervereinfachung. Die Union diagnostizierte zwar einige positive Ansätze, stimmte auch etlichen der Neuregelungen zu, lehnte den Entwurf aber insgesamt ab. Eine Vereinfachung des Steuerrechts werde in vielen Punkten nicht erreicht, die neuen Vorschriften seien im Gegenteil mit Komplizierungen und Belastungen für Bürger und Unternehmen verbunden. Bündnis 90/Die Grünen äußerten ihr Unverständnis darüber, dass die Union dem Entwurf nicht zustimmte. Die FDP hatte unter anderem verlangt, dass die Jahresbescheinigung über Kapitaleinkünfte angesichts der geplanten Einführung einer Abgeltungssteuer ab 2005 entfallen könnte.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_241/01
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