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252/2003
Stand: 13.11.2003
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Über Kosten der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung informieren

Haushalt/Große Anfrage

Berlin: (hib/MIK) Über die Kosten der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung will sich die CDU/CSU-Fraktion in einer Großen Anfrage ( 15/1960) informieren. Danach steigen die im Bundeshaushaltsplan veranschlagten Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit der politischen Führung seit Jahren kontinuierlich. Im Jahr 2002 seien insgesamt 85,02 Millionen Euro für Öffentlichkeitsarbeit ausgegeben worden, im Bundeshaushalt 2003 seien dafür 88,13 Millionen Euro veranschlagt und in dem von der Regierung vorgelegten Entwurf für den Etat 2004 würden die Ausgaben nunmehr auf 97,69 Millionen Euro steigen, heißt es weiter. Das entspreche einer Erhöhung gegenüber 2002 um 14,89 Prozent und gegenüber 2003 um 10,84 Prozent. Die Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit allein der Bundesministerien und des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung sollen nach Angaben des Bundesfinanzministeriums im kommenden Jahr sogar um insgesamt 21,11 Prozent gegenüber 2003 ansteigen, so die Union.

Parallel zu den Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit wende die Bundesregierung in fast allen Einzelplänen auch aus anderen Titeln zusätzlich Mittel für Kampagnen auf, um ihre politischen Konzepte darzustellen, über Einzelheiten der Gesetzgebung zu informieren oder um für ihre politischen Vorstellungen zu werben. Dabei verzichte sie weitgehend auf Bürgerservice und -information, sondern setze einseitig auf stimmungs- und ansehensfördernde Maßnahmen. Deshalb will die CDU/CSU-Fraktion mit insgesamt 80 Fragen unter anderem von der Bundesregierung erfahren, wie hoch der Gesamtaufwand für die Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung ist, welche Agenturen mit welchem Kostenaufwand für die verschiedenen Kampagnen beauftragt wurden, wie der neue Leitagentur-Rahmenvertrag 2003 bis 2006 ausgeschrieben wurde und welche Anzeigen die Bundesregierung seit Anfang 2003 wann, wie oft und in welchen Medien geschaltet hat.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_252/02
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