FDP erkundigt sich nach Menschenhandel in Deutschland
Berlin: (hib/BES) Der Menschenhandel in Deutschland, seine unterschiedlichen Ausprägungen und der Umgang des Staates mit Opfern und Tätern interessieren die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage ( 15/1938). Nach den neuesten Entwicklungen stelle sich heraus, dass neben dem "Seximport" auch andere Formen des Menschenhandels mit großen Zuwachsraten boomen, schreibt die Fraktion. Nach FDP-Angaben befinden sich bereits heute viele Menschen in Deutschland, die nicht zu Prostitutionszwecken, sondern zur Verrichtung anderer Arbeiten als Handlanger oder Haushaltshilfen, als "Klaukinder" oder als "Katalog-Ehefrauen" eingeschleust werden. Das Schicksal dieser Menschen finde nur selten öffentliche Beachtung und die rechtlichen Instrumente zur Verfolgung der Täter seien weitaus weniger wirksam als bei Taten mit sexuellen Hintergrund, so die Fragesteller.
In diesem Zusammenhang soll die Bundesregierung sagen, welche rechtliche Stellung die Betroffenen nach den heutigen Einwanderungs- und Asylregelungen in Deutschland haben, wenn sie sich als Opfer von Menschenhandel unfreiwillig hierzulande aufhalten. Unter welchen Voraussetzungen und mit welchen praktischen Erfolgsaussichten für Opfer des Menschenhandels in Deutschland die Möglichkeit besteht, einen Asylantrag zu stellen, wird ebenfalls gefragt. Auch soll die Exekutive darlegen, welche Bemühungen zur Einrichtung eines Fonds zur finanziellen Unterstützung der Opfer sie auf den Vorschlag der Bundesarbeitsgruppe Frauenhandel bisher unternommen hat und welche Maßnahmen sie treffen wird, um die Reintegration der Opfer durch Arbeitsaufnahme oder Ausbildung in Deutschland zu verbessern.
Die Parlamentarier wollen darüber hinaus wissen, in welcher Form sich die Bundesregierung zurzeit bei der präventiven Verhinderung von Menschenhandel bereits in den Ausgangsländern engagiert und welche rechtlichen und tatsächlichen Mittel gegen Personen bestehen, die Menschenhandel im weiteren Sinn betreiben, ohne dabei in Strukturen der organisierten Kriminalität eingebunden zu sein. Schließlich soll die Regierung sagen, wieweit Deutschland die Bemühungen zur Harmonisierung der Strafvorschriften und Ausländerregelungen bezüglich des Menschenhandels in der Europäischen Union bereits umgesetzt hat.