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257/2003
Stand: 18.11.2003
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Über Umsetzung der EU-Beschleunigungsrichtlinie für Strom und Gas berichten

Wirtschaft und Arbeit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/POT) Die CDU/CSU-Fraktion erkundigt sich in einer Kleinen Anfrage ( 15/2015) danach, warum die Bundesregierung noch keinen Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Beschleunigungsrichtlinie für Strom und Gas vorgelegt hat. Die Richtlinie sieht den Fraktionsangaben zufolge die Einführung eines "regulierten Netzzugangs" bis zum 1. Juli 2004 vor. Um die Vorgaben fristgerecht umzusetzen, sei eine umfangreiche Tätigkeit des Gesetzgebers erforderlich. Die Union will wissen, welche Regelungen der EU-Richtlinie, sofern sie bis zum 1. Juli nächsten Jahres nicht umgesetzt werden, unmittelbare Wirkung im nationalen Recht haben.

Derzeit gilt, heißt es in der Anfrage weiter, für die Energiewirtschaft in Deutschland noch das System des "verhandelten Netzzugangs". Durch die Novelle des Energiewirtschaftsrechts vom Mai 2003 seien die Verbändevereinbarung über Strom und Erdgas mit einer Rechtswirkung ausgestattet worden. Danach sind die Betreiber von Elektrizitäts- und Gasversorgungsnetzen verpflichtet, anderen Unternehmen das Versorgungsnetz für Durchleitungen zu Bedingungen zur Verfügung zu stellen, die "guter fachlicher Praxis" entsprechen. Allerdings seien die Verbändevereinbarungen bis zum 31. Dezember 2003 befristet. Dies führe zu Rechtsunsicherheiten bei den Unternehmen der Energiewirtschaft, weil unklar sei, welche Bedingungen für die Nutzung der Strom- und Gasnetze im Übergangszeitraum bis zum Inkrafttreten der EU-Beschleunigungsrichtlinie für Strom und Gas am 1. Juli 2004 gelten werden. Die Regierung soll daher sagen, ob sie eine Verlängerung der Verbändevereinbarungen über den 31. Dezember 2003 hinaus plant oder durch welche andere Maßnahmen sie Rechtssicherheit herstellen will. Außerdem fragt die Union danach, ob sich die Regierung dem in einem Monitoring-Bericht enthaltenen Votum des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit anschließen wird, die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post auch als Regulierungsbehörde für den Strom- und Gasbereich vorzuschlagen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_257/06
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