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267/2003
Stand: 05.12.2003
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Finanzrahmen für Bundesverkehrswegeplan 2003 beträgt 150 Milliarden Euro

Verkehr und Bauwesen/Unterrichtung

Berlin: (hib/POT) Für den Neu- und Ausbau sowie den Erhalt von Bundesschienenwegen, Bundesfern- und Bundeswasserstraßen ist im Zeitraum von 2001 bis 2015 ein Finanzrahmen von insgesamt rund 150 Milliarden Euro vorgesehen. Dies geht aus dem Bundesverkehrswegeplan 2003 (BVWP 2003) hervor, den die Bundesregierung in einer Unterrichtung ( 15/2050) vorgelegt hat. Der neue BVWP 2003 mit seinen bewerteten und nach Dringlichkeiten eingestuften Projekten stelle eine aktuelle, belastbare Grundlage für die Novellierung der bestehenden Ausbaugesetze für Schienenwege und Fernstraßen zur Verfügung. Auf die Bundesfernstraßen entfielen dabei 77,5 Milliarden Euro, auf die Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes 63,9 Milliarden Euro und auf die Bundeswasserstraßen 7,5 Milliarden Euro des vorgesehenen Finanzrahmens. Unter Einbeziehung der Finanzhilfen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz und der Regionalisierungsmittel erreichen die Schieneninvestitionen bis 2015 nach Darstellung der Regierung das Niveau der Straßeninvestitionen.

Beim BVWP 2003 hat die Regierung nach eigenen Angaben den Schwerpunkt der Investitionen vom Aus- und Neubau auf den Erhalt verlagert. Für die Erhaltung der Bestandsnetze in den Bereichen Schienenwege, Fern- und Wasserstraßen seien dabei insgesamt 82,7 Milliarden Euro vorgesehen. Damit steige der Anteil für die Erhaltungsinvestitionen am gesamten Investitionsvolumen von 46 Prozent beim BVWP 1992 auf nunmehr 56 Prozent beim neuen Bundesverkehrswegeplan an. Für den Aus- und Neubau stehen laut Regierung bis 2015 für die drei Verkehrsträger insgesamt 66,2 Milliarden Euro zur Verfügung. Damit würden die Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur auf hohem Niveau fortgeführt, heißt es weiter.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_267/04
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