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280/2003
Stand: 16.12.2003
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FDP: Jugendstrafvollzug auf eine "verfassungsfeste" Grundlage stellen

Recht/Antrag

Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung soll den Jugendstrafvollzug auf eine "verfassungsfeste" Grundlage stellen und dem Bundestag einen Gesetzentwurf zu dessen Regelung vorlegen. Dies verlangt die FDP-Fraktion in einem Antrag ( 15/2192). Darüber hinaus solle sie mit den Ländern über die inhaltliche Konzeption eines solchen Gesetzes und über die Finanzierbarkeit des Jugendstrafvollzugs verhandeln. Zur Begründung heißt es, trotz vielseitiger Bestrebungen sei bis heute kein Jugendstrafvollzugsgesetz geschaffen worden. Derzeit seien die einzigen eigenständigen gesetzlichen Rechtsgrundlagen für den Strafvollzug im Jugendgerichtsgesetz zu finden. Dort werde festgelegt, dass die Jugendstrafe in Jugendstrafanstalten vollzogen werden muss. Für andere Regelungen wie das Arbeitsentgelt, die Ausbildungsbeihilfe und den direkten Zwang im Jugendstrafvollzug würden die Vorschriften des Strafvollzugsgesetzes gelten. Durch diese Vorschriften würden jedoch nur die Rahmenbedingungen des Jugendstrafvollzugs erfasst. Darüber hinaus fehle eine formell-gesetzliche Regelung, stellen die Abgeordneten fest. Der Vollzug der Jugendstrafe werde heute durch bundeseinheitliche Verwaltungsvorschriften geregelt, die jedoch nicht die verfassungsrechtliche Qualität eines Gesetzes hätten.

Eines der größten Probleme des derzeitigen Jugendstrafvollzuges seien "subkulturelle Strukturen" unter den jungen Gefangenen, welche die Erziehungsarbeit wieder zerstörten. Darüber hinaus sei seit Beginn der neunziger Jahre ein deutlicher Anstieg der Kriminalität junger Menschen unter 21 Jahren zu verzeichnen. Die Qualität der Unterbringung in den Jugendstrafanstalten könne nur dann gesichert werden, wenn die Vollzugspraxis eine "klare und verlässliche Grundlage" für ihr Handeln erhält, so die Fraktion. Ein solches Gesetz müsste zumindest die Aufgaben und das Ziel des Vollzugs benennen. Daneben müsste es zielgruppenorientiert sein und für junge Mehrfach- und Intensivtäter mit ihren Defiziten und Störungen geeignet sein. Gleichzeitig müssten die Ausbildungsprogramme für die Mitarbeiter im Jugendstrafvollzug ausgeweitet werden, damit sie für ihre "wichtige Erziehungsaufgabe" geeignet sind, heißt es weiter.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_280/02
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