Gleichbehandlung von Frauen und Männern bei der Versorgung im Visier
Berlin: (hib/VOM) Einen Vorschlag für eine EU-Richtlinie zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Frauen und Männern beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen ist Gegenstand einer Kleinen Anfrage der CDU/CSU-Fraktion ( 15/2211). Der Vorschlag sieht nach Angaben der Union unter anderem vor, dass Preise und Tarife für Waren und Dienstleistungen künftig nicht mehr getrennt nach Geschlechtern berechnet werden dürfen. Die Richtlinie betreffe Banken, aber auch Lebens- oder Kfz-Versicherer. Für Lebens- und Krankenversicherungen würden einheitliche Versicherungstarife (Unisex-Tarife), zwingend vorgeschrieben.
Die Bundesregierung soll den Richtlinienvorschlag bewerten und sagen, ob der Gesetzgeber dazu beitragen kann, dass Versicherungsunternehmen und Anbieter von Finanzdienstleistungen geschlechtsneutrale Produkte anbieten. Die Abgeordneten interessiert, ob die Regierung den Grundsatz der Gleichbehandlung von Frauen und Männern bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen in den Bereichen Banken, Versicherungen und sonstige Finanzdienstleistungen verletzt sieht und ob sie gesetzlich vorgeschriebene Unisex-Tarife für vereinbar mit dem Grundsatz der Vertragsfreiheit hält. Die Fraktion fragt nach den finanziellen Auswirkungen solcher Tarife für Frauen und Männer und danach, ob diese Tarife in der Privatversicherung zu einem weiteren Abbau der Geschlechterdiskriminierung beitragen können. Schließlich interessiert die Union auch, ob die Regierung Sanktionen gegen Dienstleister oder Anbieter plant, die ihre Angebote nicht an den Vorgaben des Richtlinienentwurfs ausrichten.