Regierung soll sich zur Verwertung von Altöl äußern
Berlin: (hib/VOM) Die Verwertung von Altöl nach der Altölverordnung ist Gegenstand einer Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 15/2221). 1999 habe der Europäische Gerichtshof festgestellt, die Bundesregierung habe gegen ihre Verpflichtung verstoßen, der stofflichen Verarbeitung von Altöl Vorrang vor der thermischen Verarbeitung einzuräumen, obwohl dem keine Sachzwänge entgegengestanden hätten. Daraufhin habe die Regierung die deutsche Altölverordnung novelliert und den Vorrang der Aufarbeitung zu Basisöl rechtlich festgeschrieben. Die neue Altölverordnung sei am 1. Mai 2002 in Kraft getreten. Damit sei auch beschlossen worden, dass neben die rechtliche Förderung der Aufarbeitung von Altöl zu Basisöl eine wirtschaftliche Förderung treten müsse. Die Subventionierung der Aufarbeitung von Altöl zu Basisöl sei für sieben Jahre zugelassen worden. Ökologisch ist dieses Vorgehen nach Auffassung der FDP fragwürdig gewesen, weil kein eindeutiger Vorteil eines Verwertungsverfahrens gegenüber den anderen Verfahren habe abgeleitet werden können. In Deutschland werde das Angebot an aufzuarbeitendem Altöl durch das Steuerrecht verknappt. Auf Altöl werde keine Steuer erhoben, daher sei es interessant, Altöl anstelle von Heizöl als Brennstoff einzusetzen.
Die Bundesregierung wird gefragt, welche EU-Staaten die Altölrichtlinie bisher umgesetzt haben, wieviel Altöl vor und nach dem 1. Mai 2002 in Deutschland und in der EU jeweils stofflich und thermisch verwertet wurden und ob der Regierung Vollzugsprobleme im Blick auf die Altölverordnung bekannt sind. Die Abgeordneten fragen zudem nach neuen Erkenntnissen zur ökologischen Bewertung der Altölaufarbeitung und nach Altölrecyclingverfahren, mit deren Hilfe Basisölqualitäten produziert werden können, die steigende Qualitätsanforderungen an Schmierstoffe erfüllen. Die Abgeordneten erkundigen sich ferner, ob Zement-, Kalk- und Glaswerke künftig von der Energiesteuer befreit werden sollen und welche Auswirkungen die Ökosteuer auf die Entwicklung der Altölpreise hatte. Schließlich soll die Regierung die Einschätzung beurteilen, dass die deutsche Altölindustrie gegenüber Konkurrenten in anderen EU-Staaten im Wettbewerb benachteiligt ist.