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104/2004
Stand: 23.04.2004
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Agenturen für Arbeit wurden 2002/2003 knapp 547.000 Lehrstellen gemeldet

Wirtschaft und Arbeit/Antwort

Berlin: (hib/VOM) Den Agenturen für Arbeit sind im Berichtsjahr 2002/2003 knapp 547.000 Lehrstellen gemeldet worden, darunter 485.000 betriebliche Stellen. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung ( 15/2936) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 15/2870) hervor. Bei den Kammern seien bis Ende September rund 557.600 neu abgeschlossene Verträge registriert worden. Bis Ende September seien 14.800 Ausbildungsstätten noch unbesetzt gewesen. Von Ende September bis Ende Dezember habe sich diese Zahl auf 4.300 verringert. Gleichzeitig seien 4.500 Ausbildungsstellen neu gemeldet worden. Nach Regierungsangaben ist es richtig, dass der Bundesagentur für Arbeit nicht alle Lehrstellenangebote vorliegen. Wenn die Nachfrage größer sei als das Angebot, schalteten Ausbildungsbetriebe die Berufsberatung seltener und später, Ausbildungssuchende dagegen häufiger und früher ein. Bei einem Angebotsüberhang verhalte es sich umgekehrt.

Die Gründe, weshalb ein Teil der Ausbildungsstellen nicht besetzt werden kann, sind nach Darstellung der Regierung vielschichtig. Ungünstige Verkehrsbedingungen spielten eine Rolle, aber auch Vorbehalte der Jugendlichen gegenüber Betrieben oder Branchen sowie Einstellungsverzichte von Betrieben, weil aus ihrer Sicht geeignete Bewerber fehlen. Zum Teil würden Jugendliche eine zugesagte Lehrstelle auch nicht antreten oder nicht rechtzeitig absagen. Einige Betriebe könnten dann nicht rechtzeitig passende Nachfolger finden. In einer Staatssekretärs-Arbeitsgruppe zu Strukturfragen des Berufsbildungssystems sei mit den Sozialpartnern vereinbart worden, dass die Bundesagentur für Arbeit bei der Veröffentlichung ihrer Ausbildungsmarktzahlen ab dem Monat März jeweils auch die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge sowie Entwicklungstendenzen im Vorjahresvergleich der beiden großen Kammerbereiche Industrie und Handel sowie Handwerk bekannt gibt. Außerdem werde geprüft, ob ein Datenabgleich zwischen der Bundesagentur für Arbeit und den Industrie- und Handels- sowie den Handwerkskammern zu einer größeren Transparenz führen kann.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_104/04
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