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105/2004
Stand: 23.04.2004
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Sicherheitslage wird sich durch Beitritt neuer Staaten nicht wesentlich ändern

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/BOB) Die Sicherheitslage in Deutschland wird sich durch den Beitritt der neues Mitgliedstaaten "nicht grundsätzlich ändern". Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 15/2935) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU ( 15/2891) mit. Mit der EU-Erweiterung entfielen zunächst die zollrechtlichen Warenkontrollen. Zu einem späteren, heute noch nicht absehbaren Zeitpunkt, würden die grenzpolizeilichen Personenkontrollen zu diesen Staaten entfallen, sobald durch einen EU-Ratsbeschluss festgestellt werde, dass Polen und Tschechien den "Schengen-Standard" erfüllen. Der Zoll werde seine verbleibenden Befugnisse auch weiterhin mit Hilfe der "Mobilen Kontrollgruppen" im grenznahen Raum wahrnehmen. Bis zur Erreichung der "Schengenreife" fänden weiterhin Grenzkontrollen durch den Bundesgrenzschutz (BGS) statt.

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Die Bundesregierung erläutert weiter, die nationalen Sicherheitsbehörden hätten sich bereit durch die mit der politischen Wende in Mittel- und Osteuropa 1989/90 einhergehenden Öffnung der Grenzen zu den östlichen Nachbarstaaten mit einer neuen Situation konfrontiert gesehen und hätten diese bewältigt. Dabei habe auch eine enge Zusammenarbeit mit den entsprechen Behörden in den Beitrittsländern stattgefunden. Diese gewachsenen praktizierte Zusammenarbeit sei auch Grundlage des weiteren Hzusamenwirkens anlasslich der EU-Erweiteurng zum 1. Mai 2004. Regierungabkolmmen süber die Zusamenarbeit bei der Bekämpfng der ofrrganisaierten Kriminatlitä , des Terrorismuzs und anderen Straftaten mit vielen Ländern in Mittel- ujnd Osteuropa seien geschlossen worden. Die grenzeüberschreitende Zusammenarbeit werde auch durch den Einsatz von Verbindungsbeamten des Bundeskriminalamtes, des Zollkriminalamtes und des BGS gefestigt. Ferner werde id epolizieliche Arbeit in den mittel- und osteuropäischen Staaten seit Jahren von den Polkzeibehörden des Buindese durch Auisbildungs- und Ausstattungshilfe unterstützt. Dutrch Auisstattungshilfe werde es in diesen staaten hinsichtlich Die Sicherheitslage in Deutschland wird sich durch den Beitritt der neuen Mitgliedstaaten zur EU "nicht grundsätzlich ändern". Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 15/2935) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU ( 15/2891) mit. Mit der EU-Erweiterung entfielen zunächst die zollrechtlichen Warenkontrollen. Zu einem späteren, heute noch nicht absehbaren Zeitpunkt würden die grenzpolizeilichen Personenkontrollen zu diesen Staaten entfallen, sobald durch einen EU-Ratsbeschluss festgestellt werde, dass Polen und Tschechien den "Schengen-Standard" erfüllen. Der Zoll werde seine verbleibenden Befugnisse auch weiterhin mit Hilfe der "Mobilen Kontrollgruppen" im grenznahen Raum wahrnehmen. Bis zur Erreichung der "Schengenreife" fänden weiterhin Grenzkontrollen durch den Bundesgrenzschutz (BGS) statt.

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Die Bundesregierung erläutert weiter, die nationalen Sicherheitsbehörden hätten sich bereits durch die mit der politischen Wende in Mittel- und Osteuropa 1989/90 einhergehende Öffnung der Grenzen zu den östlichen Nachbarstaaten mit einer neuen Situation konfrontiert gesehen und hätten diese bewältigt. Dabei habe auch eine enge Zusammenarbeit mit den entsprechen Behörden in den Beitrittsländern stattgefunden. Diese gewachsene praktizierte Zusammenarbeit sei auch Grundlage des weiteren Zusammenwirkens anlässlich der EU-Erweiterung zum 1. Mai 2004. Regierungsabkommen über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität, des Terrorismus und anderer Straftaten mit vielen Ländern in Mittel- und Osteuropa seien geschlossen worden.

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Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit werde auch durch den Einsatz von Verbindungsbeamten des Bundeskriminalamtes, des Zollkriminalamtes und des BGS gefestigt, so die Antwort auf die Unionsanfrage weiter. Ferner werde die polizeiliche Arbeit in den mittel- und osteuropäischen Staaten seit Jahren von den Polizeibehörden des Bundes durch Ausbildungs- und Ausstattungshilfe unterstützt. Durch Ausstattungshilfe werde es diesen Staaten hinsichtlich ihrer Einsatzmittel erleichtert, den Anforderungen an moderne Grenzüberwachung gerecht zu werden. Die genannten Abkommen schüfen darüber hinaus die erforderlichen Rechtsgrundlagen für eine intensivere Zusammenarbeit der zuständigen Behörden bei der Bekämpfung schwerer Kriminalitätsformen, so die Regierung.ihrer

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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_105/01
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