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196/2004
Stand: 05.08.2004
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Auch künftig kostenlose Freifahrten für Behinderte

Verkehr und Bauwesen/Antwort

Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung hält an der kostenlosen Freifahrtberechtigung schwerbehinderter Menschen bei Fahrten im öffentlichen Personenverkehr fest. Dies geht aus ihrer Antwort ( 15/3631) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 15/3533) hervor. Mit der Berechtigung zur kostenlosen Beförderung erhielten die Schwerbehinderten einen Ausgleich für ihre Mobilitätseinschränkungen im Alltag, heißt es darin. Diese Nachteile würden auch in Zukunft auf der Grundlage der kostenlosen Freifahrtberechtigung ausgeglichen. Allerdings plane die Regierung, die Erstattungsregelungen der Freifahrt im öffentlichen Personenverkehr neu zu gestalten. Hintergrund der geplanten Änderungen seien Forderungen des Bundesrechnungshofes und einiger Landesrechnungshöfe sowie die von den Ministerpräsidenten Koch und Steinbrück in deren "Konsenspapier" vorgeschlagenen Maßnahmen zum Subventionsabbau. Die Bundesregierung werde dazu in Kürze einen Gesetzentwurf vorlegen.

Die Liberalen hatten in ihrer Anfrage bemängelt, dass es Behinderten oftmals nicht möglich sei, an Fahrkartenautomaten einen Fahrschein zu lösen. Dazu heißt es in der Antwort, die Eisenbahnunternehmen des Bundes hätten in den letzten Jahren den Fahrscheinverkauf überwiegend auf Automaten umgestellt. Die Deutsche Bahn AG habe diese Entscheidung mit besserer Wirtschaftlichkeit begründet. Die Senkung der Vertriebskosten durch eine stärkere Nutzung von Automaten sowie des Internets liege im Interesse aller Bahnkunden. Nach Auffassung der Regierung steht der Fahrkartenverkauf an Automaten einer behindertengerechten Infrastruktur nicht entgegen. Die Bedürfnisse der Behinderten könnten auch an den Verkaufsschaltern nicht immer völlig aufgefangen werden. Die Bahn AG biete deshalb den Fahrgästen, für die der Kartenkauf am Schalter oder Automaten aufgrund ihrer Behinderung erschwert sei, alternative Vertriebswege an. So könnten Fahrscheine auch über Internet oder Telefon erworben werden. Darüber hinaus seien alleinreisende blinde Fahrgäste von der sonst fälligen Zahlung des so genannten Bordpreises beim Kauf einer Fahrkarte im Zug befreit.

Nach Darstellung der Regierung stellen die unterschiedlichen Gruppen von behinderten Reisenden unterschiedliche Anforderungen an die Barrierefreiheit. Daher scheide nach Darstellung der Bahn AG eine Umrüstung der etwa 10.000 Fahrkartenautomaten aus. Die Bahn strebe aber eine wirtschaftlich vertretbare Verbesserung künftiger Generationen von Fahrausweisautomaten an, heißt es weiter. Im Übrigen begrüßt die Regierung die Bestrebungen des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen, ein deutschlandweites elektronisches Fahrgeldmanagement zu entwickeln, durch das bargeldloses Zahlen, elektronisches "Ticketing" sowie eine automatisierte Fahrpreisfindung ermöglicht werden soll.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_196/02
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