Regierung will Organisationsstruktur der Rentenversicherung reformieren
Berlin: (hib/RAB) Mit einer umfassenden Reform der Organisationsstruktur der gesetzlichen Rentenversicherung will die Regierung Wirtschaftlichkeit und Effektivität verbessern und die Verwaltungsstrukturen modernisieren. Innerhalb von fünf Jahren ist es auf diese Weise möglich, den Verwaltungs- und Verfahrenskostenanteil in der gesetzlichen Rentenversicherung um rund zehn Prozent, das heißt zirka 350 Millionen Euro zu senken, heißt es in einem Gesetzentwurf der Regierung ( 15/3654). Im Zuge der Veränderungen soll die Zahl der bundesunmittelbaren Rentenversicherungsträger von vier auf zwei halbiert werden. Auch soll die Anzahl der derzeit 22 Landesversicherungsanstalten reduziert werden, wenn dies unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Wettbewerbs zur Erhöhung der Wirtschaftlichkeit und Stabilität der Träger erforderlich ist. Laut Gesetzentwurf haben sich darauf Bund und Länder in einem gemeinsamen Konzept im vergangenen Jahr verständigt. Als Kernelement der Organisationsreform betrachtet die Regierung die Verbesserung der Steuerung und Koordinierung zwischen den Trägern. Dies werde auch durch eine neue Namensgebung deutlich. So sollen sich die Namen der Rentenversicherungsträger künftig aus der Bezeichnung "Deutsche Rentenversicherung" sowie einer angeführten Regionalbezeichnung zusammensetzen.
Zur Begründung heißt es, die zu Beginn des letzten Jahrhunderts entwickelte Struktur der gesetzlichen Rentenversicherung entspreche nicht mehr gesellschaftlichen und ökologischen Rahmenbedingungen. Problematisch sei, dass die Größe der einzelnen Rentenversicherungsträger erheblich schwanke. So beschäftigten die vier bundesunmittelbaren Rentenversicherungsträger fast genauso viel Verwaltungspersonal wie alle 22 Landesversicherungsanstalten zusammen. Die Regierung ist davon überzeugt, dass die neuen Regelungen einen wichtigen Beitrag zu mehr Bürgernähe, Wirtschaftlichkeit und Effektivität und zum Bürokratieabbau leisten.
In seiner Stellungnahme begrüßt der Bundesrat den Gesetzentwurf. Mit den Änderungen würden die Grundlage für die angestrebten Verbesserungen gelegt. Verbesserungsbedarf gebe es aber in einigen Punkten. So hätten sich Bund und Länder mit dem gemeinsamen Konzept in enger Anstimmung mit den Sozialpartnern darauf verständigt, dem Wettbewerb um die beste Aufgabenerfüllung den Vorzug zu geben gegenüber dirigistischen und bürokratischen Vorgaben. Vor diesem Hintergrund sei der vorgesehene Genehmigungsvorbehalt der Haushaltspläne aller Rentenversicherungsträger nicht angebracht. Weiteren Verbesserungsbedarf sieht die Länderkammer in den Regelungen für die vorgesehene Umsatzsteuerbefreiung von Gesellschaften und Vereinen und in der Verteilung der Beitragseinnahmen zwischen Bundes- und Regionalträgern.