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213/2004
Stand: 14.09.2004
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FDP: Geplanten Wechsel von Staatssekretär Tacke zur Steag AG beleuchten

Wirtschaft und Arbeit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/BES) Der für Anfang 2005 beabsichtigte Wechsel des beamteten Staatssekretärs Alfred Tacke aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) zum Essener Energie- und Chemie-Konzern RAG interessiert die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage ( 15/3695). Nach Angaben der Fraktion wird Tacke dort den Posten des Vorstandsvorsitzenden des RAG-Tochterunternehmens Steag AG übernehmen und deswegen seine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis beantragen. Damit werde er laut einer durch die Antragsteller angeführten Aussage des Bundeswirtschaftsministers Wolfgang Clement keine Versorgungsansprüche gegen den Staat haben.

In diesem Zusammenhang fragen die Liberalen nach der Einschätzung der Bundesregierung, ob dieser Wechsel das Ansehen des öffentlichen Dienstes und das Vertrauen der Allgemeinheit in dessen Integrität beschädigt, da der beamtete Staatssekretär Tacke im Frühjahr 2002 in Vertretung des damaligen Bundesministers für Wirtschaft und Technologie, Werner Müller, die umstrittene Ministererlaubnis zur Übernahme der Ruhrgas durch den Eon-Konzern, der an der RAG beteiligt ist, erteilt habe. Der damalige Wirtschaftsminister habe ihm diese Aufgabe übertragen, weil er selbst wegen seiner früheren Tätigkeit bei der Eon-Vorgängergesellschaft Veba als befangen galt. Die Abgeordneten wollen auch wissen, ob die Regierung den in der Presse geäußerten Verdacht der "Kungelei" in diesem Kontext für begründet hält und ob sie gleichzeitig ausschließen kann, das ein Zusammenhang zwischen der beabsichtigten Tätigkeit Tackes und dessen dienstlichen Aufgaben als beamteter Staatssekretär im BMWA besteht, der eine Beeinträchtigung dienstlicher Interessen möglich macht. Erfahren wollen die Fragesteller zudem, ob Tacke während seiner Dienstzeit als beamteter Staatssekretär im Wirtschaftsministerium mit Angelegenheiten der Steag AG befasst war und wenn ja, mit welchen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_213/02
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