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247/2004
Stand: 20.10.2004
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"Verordnungen haben Strahlenschutz für Patienten wesentlich verbessert"

Umwelt/Unterrichtung

Berlin: (hib/WOL) Mit dem Inkrafttreten der neuen Strahlenschutzverordnung im Jahr 2001 und der neuen Röntgenverordnung im Jahr 2002 wurde der Strahlenschutz von Patienten wesentlich verbessert. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrem Bericht über Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung im Jahr 2003, den sie als Unterrichtung vorgelegt hat ( 15/3889). Im Bericht wird unterschieden zwischen natürlicher Strahlenexposition, zivilisatorisch veränderter natürlicher Strahlenexposition und zivilisatorischer Strahlenexposition. Zur natürlichen Strahlenexposition gehören direkte kosmische Strahlungen in einem Mittelwert von 0,3 Mikrosievert (mSv), direkte terrestrische Strahlungen mit einem Mittelwert von 0,4 mSv, Strahlungen in Nahrungsmitteln mit 0,3 mSv sowie die Inhalation von Radon und seinen Zerfallsprodukten mit einem Mittelwert von 1,1 mSv. Zu den Ursachen der so genannten zivilisatorischen Strahlenexposition gehören kerntechnische Anlagen mit einem Mittelwert von weniger als 0,01 mSv, außerdem der sich weiter stetig reduzierende Fallout früherer Atombombenversuche mit weniger als 0,01 mSv sowie die Spätbelastung des Unfalls von Tschernobyl mit 0,015 mSv und im Bereich der Medizin eine mittlere Jahrsdosis mit ca. 1,9 mSv, davon ca. 0,14 mSv im Bereich der Nuklearmedizin.

In dem Bericht zur medizinischen Strahlenexposition heißt es zu dem beobachteten Anstieg bei der mittleren effektiven Dosis in der Bevölkerung durch Röntgenstrahlung auf 1,9 mSv im Zeitraum 1996 bis 2001, dies sei im Wesentlichen durch den Anstieg der Untersuchung mit Hilfe von Computertomographen bedingt. Strenge klinische Indikationsstellung vorausgesetzt biete allerdings gerade diese Technik auch einen großen diagnostischen und therapeutischen Nutzen für die Patienten. Bei den restlichen Untersuchungsverfahren zeige die effektive Dosis pro Kopf der Bevölkerung dagegen einen nah zu konstanten Verlauf. Besondere Aufmerksamkeit wird im Weiteren der Strahlenexposition von Flugpersonal zugemessen, deren Überwachung seit August 2003 erfolge. Dabei habe es keine Überschreitungen des Grenzwertes von 20 mSv pro Jahr gegeben.

Zu den Folgen von Tschernobyl heißt es, die jährliche Abnahme der Cesium-137-Kontamination um 2 bis 3 Prozent bestätige sich in der inzwischen sehr geringen Kontamination der Grundnahrungsmittel mit meist unter einem Becquerel pro Kilogramm. Allerdings sei festzustellen, dass die Kontamination von Wild stellenweise immer noch sehr hoch sei. Zu den Emissionen von Mobilfunksendeanlagen heißt es, es gebe keine Grenzwertüberschreitung in den für die Bevölkerung zugänglichen Bereichen. Um einer dennoch anhaltenden Beunruhigung in Teilen der Bevölkerung gerecht zu werden, sei von der Regierung und den Betreibern ein Mobilforschungsprogramm gestartet worden, dessen Ergebnisse in dem Bericht ausführlich dargestellt sind.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_247/07
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