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251/2004
Stand: 21.10.2004
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Unterkunftskosten bei Sozialleistungen "angemessen" berücksichtigen

Verkehr und Bauwesen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/SAS) Ab dem 1. Januar 2005 erhalten Empfänger von Sozialleistungen das Wohngeld nicht mehr getrennt, die Unterkunftskosten sollen vielmehr bei den jeweiligen Sozialleistungen "angemessen" berücksichtigt werden. Damit dieses Modell reibungslos umgesetzt werden kann, bedarf es nach Ansicht der Koalitionsfraktionen ergänzender wohngeldrechtlicher Regelungen. Dazu haben die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen einen Gesetzentwurf zur Änderung wohnungsrechtlicher Vorschriften ( 15/3943) vorgelegt. Er sieht unter anderem vor, das Wohngeldgesetz so zu ändern, dass das staatlich bewilligte Wohngeld "randscharf" von den Sozialleistungssystemen abgrenzt wird. So wird nach dem Willen der Koalitionsfraktionen ein Wohngeld-Bewilligungsbescheid (WBS) unwirksam, wenn bei der Berechnung des Wohngeldes ein Familienmitglied im Bewilligungszeitraum staatliche Leistungen empfängt. In diesem Zusammenhang soll der Begriff des Mischhaushalts von Nichtsozialleistungs- und Sozialleistungsempfängern gesetzlich definiert und die Ermittlung des Einkommens in Mischhaushalten einfacher gestaltet werden. Geändert wird des Weiteren das Wohngeld für solche Personen, denen Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz zustehen, wenn sie in Mischhaushalten leben. Zudem enthält die Novelle eine Mitteilungspflicht für Personen, die in dem Bewilligungszeitraums eines WBS Sozialleistungen erhalten und deshalb vom Wohngeld ausgeschlossen sind. Geregelt wird darüber hinaus der automatisierte Datenabgleich. Zu den Kosten, die mit der Umsetzung des automatisierten Datenabgleichs verbunden sind, kann die Bundesregierung keine Angaben machen. Auch ist für sie nicht absehbar, wie hoch die Einsparungen sein werden, die bei der Vermeidung von Doppelzahlungen (Wohngeld und Sozialleistungen) entstehen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_251/07
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