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263/2004
Stand: 01.11.2004
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FDP: Zur Offenlegung von Vorstandsgehältern nicht verpflichten

Wirtschaft und Arbeit/Antrag

Berlin: (hib/VOM) Die Fraktion verlangt, dass auf gesetzliche Regelungen zur Offenlegung und Begrenzung von Vorstandsgehältern verzichtet wird. Stattdessen sollten den Eigentümern des Unternehmens Rechte an die Hand gegeben werden, um über die Transparenz von Vorstandgehältern durch Beschluss der Hauptversammlung zu entscheiden. Dies geht aus einem Antrag der Fraktion ( 15/4038) hervor, in dem sich die Abgeordneten für eine Stärkung der Aufsichtsräte und der Recht der Eigentümer einsetzen. Bei einer Nichtentlastung von Aufsichtsratsmitgliedern durch die Hauptversammlung sollten den Eigentümern Sanktionsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, heißt es in dem Antrag weiter. Die Liberalen schlagen darüber hinaus vor, die paritätische Mitbestimmung abzuschaffen und zur Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten auch von Konzernen mit mehr als 2.000 Beschäftigten zurückzukehren. Ferner solle das Gewerkschaftsprivileg bei der Zusammensetzung des Aufsichtsrates beseitigt werden. Die Größe der Aufsichtsräte sei auf maximal zwölf Mitglieder zu begrenzen. Die Zahl der Aufsichtsratsmandate pro Person sollte durch eine freiwillige Regelung auf fünf beschränkt werden. Erst wenn die freiwillige Verpflichtung nicht eingehalten werde, solle eine gesetzliche Regelung geprüft werden. Frühere Vorstandsvorsitzende sollten drei Jahre lang nicht zum Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt werden können.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_263/03
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