hib-Meldung
287/2004
Stand: 23.11.2004
Arbeitslosenanteil schwer behinderter Menschen auf 4,1 Prozent gestiegen
15/4219) auf eine Kleine Anfrage der
CDU/CSU-Fraktion (
15/4101). Die Regierung verweist darauf, dass
sich die Zahl der arbeitslos gemeldeten Schwerbehinderten
einschließlich der ihnen gleichgestellten behinderten
Menschen 1998 im Jahresdurchschnitt auf 194.412 Personen belaufen
habe. Im Oktober dieses Jahres habe ihre Zahl bei 172.516 gelegen.
Daher dürfe nicht übersehen werden, dass in den letzten
sechs Jahren durchaus Erfolge erzielt worden seien. Die Regierung
zeigt sich überzeugt, dass die mit der Agenda 2010
eingeleiteten Reformen für Wachstum und Beschäftigung
auch die Situation behinderter und schwer behinderter Menschen
verbessern werden. Im Haushaltsplan der Bundesagentur für
Arbeit für 2005 seien für die Förderung der Teilhabe
behinderter Menschen am Arbeitsleben und für die
Förderung besonders betroffener schwer behinderter Menschen
Mittel von 2,92 Milliarden Euro veranschlagt. Davon entfielen auf
Pflichtleistungen 2,53 Milliarden Euro, auf Ermessungsleistungen
170 Millionen Euro und auf die Förderung besonders betroffener
schwer behinderter Menschen 216 Millionen Euro. Die Regierung
versichert, die Bundesagentur werde weiterhin sicherstellen, dass
alle behinderten Menschen die zu ihrer Teilhabe am Arbeitsleben
erforderlichen Leistungen "ungeschmälert" erhalten. Dies gelte
auch für Leistungen in Einrichtungen der beruflichen
Rehabilitation. Die Berufsförderungswerke, Berufsbildungswerke
und vergleichbare Rehabilitationseinrichtungen seien unverzichtbare
Bestandteile des Systems der beruflichen Aus- und Weiterbildung
behinderter und schwer behinderter Menschen. Preisabweichungen von
nahezu 100 Prozent bei einzelnen Berufsbildungswerken und
Berufsförderungswerken sind nach Auffassung der Regierung
nicht nur mit unterschiedlichen Rahmenbedingungen,
Qualitätsstandards und Betreuungsintensitäten zu
erklären, so die Regierung weiter. Die Bundesagentur strebe
daher an, bei Verhandlungen mit den Einrichtungen eine geringere
Bandbreite bei den Kostensätzen für vergleichbare
Angebote zu erreichen. Die maximale Förderdauer für junge
behinderte Menschen beträgt den Angaben zufolge 21 Monate. Mit
der Einrichtung gemeinsamer Servicestellen aller
Rehabilitationsträger in jedem Landkreis und in jeder
kreisfreien Stadt sollen Rat suchende Bürger transparente und
verbindliche Informationen erhalten, heißt es in der Antwort
weiter. Im Juli dieses Jahres seien 578 gemeinsame Servicestellen
eingerichtet gewesen. Die Regierung räumt jedoch ein, dass der
Bekanntheitsgrad dieser Servicestellen "gering" ist. Voraussetzung
für deren Erfolg sei, dass die damit verbundenen Chancen
sowohl von den behinderten Menschen als auch von
Rehabilitationsträgern erkannt und wahrgenommen werden. Das
Bundesgesundheitsministerium werde die Rehabilitationsträger
in Kürze auffordern, sich auf einheitliche
Öffnungszeiten, gemeinsame Absprachen über die
Zusammenarbeit mit den Verbänden der behinderten Menschen,
über neue Aufgaben der Servicestellen und über eine
Öffentlichkeitsarbeit "aus einer Hand" zu
verständigen.
Berlin: (hib/VOM) Der Anteil schwer behinderter Menschen an allen
Arbeitslosen ist im Oktober auf 4,1 Prozent gestiegen. Dies
berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (
Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_287/03