hib-Meldung
301/2004
Stand: 06.12.2004
Im Bundestag notiert: überplanmäßige Ausgabe
15/4392) hervorgeht, ergibt sich der
Mehraufwand aus den Partnerschaftsabkommen von Lomé und
Cotonou, den entsprechenden Finanzprotokollen sowie dem Beschluss
der EU über den Fälligkeitsplan 2004 für den
Beitragsabruf zu den Europäischen Entwicklungsfonds. Die
Höhe der Abrufe sei bei der Aufstellung des Bundeshaushaltes
2004 nicht abzusehen gewesen, argumentiert die Regierung.
Berlin: (hib/VOM) Das Bundesfinanzministerium hat auf Antrag des
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung eine überplanmäßige Ausgabe bis zur
Höhe von 27,93 Millionen Euro als Beitrag zu den
"Europäischen Entwicklungsfonds" genehmigt. Wie aus einer
Unterrichtung der Bundesregierung (
Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_301/11