hib-Meldung
310/2004
Stand: 15.12.2004
Vorschläge zum Bürokratieabbau mehrheitlich angenommen
15/4231) in geänderter Fassung zugestimmt.
Die FDP stimmte gegen das Vorhaben. Mehrheitlich nahm der Ausschuss
einen Änderungsantrag von SPD und Bündnis 90/Die
Grünen zu der Vorlage an, durch den die wohnungsrechtlichen
Regelungen ausgeklammert werden. Der Gesetzentwurf soll sich nur
noch mit der "Umsetzung von Vorschlägen zu
Bürokratieabbau und Deregulierung aus den Regionen" befassen.
Die Änderung wurde damit begründet, dass die das Wohngeld
betreffenden Vorschriften im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten der
Hartz-IV-Arbeitsmarktreform stehen. Weil der Bundesrat für
seine Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf eine
Fristverlängerung beantragt hatte, sei das Inkrafttreten des
wohnungsrechtlichen Teils zum 1. Januar nächsten Jahres nicht
mehr gesichert, schreiben SPD und Bündnis 90/Die Grünen
in ihrem Änderungsantrag. Dieser Teil werde nun als "zweites
Gesetz zur Änderung wohnungsrechtlicher Vorschriften"
gesondert eingebracht. Die im Ausschuss ohne Aussprache
beschlossenen Entlastungen von Bürokratie gehen auf
Erfahrungen zurück, die im Zuge des im Sommer 2003 vom
Bundeswirtschaftsministerium zusammen mit der Bertelsmann-Stiftung
ins Leben gerufenen Projekts "Innovationsregionen für
Wirtschaftswachstum und Beschäftigung durch
Bürokratieabbau und Deregulierung" gemacht worden sind. Dazu
seien in Bremen, in Ostwestfalen-Lippe und in Westmecklenburg
Modellregionen gebildet und eine Liste von über 30
Vorschlägen zum Bürokratieabbau in den verschiedensten
Rechtsgebieten erarbeitet worden. Diese Vorschläge sollten in
den genannten Regionen erprobt und bei Eignung bundesweit umgesetzt
werden. Die vom Ausschuss angenommenen Vorschläge betreffen
unter anderem die Beschleunigung von Gerichtsverfahren,
erleichterte Berichts- und Dokumentationspflichten für
Unternehmen mit Umweltmanagement-Systemen, den Verzicht auf die
Vorlage von Abfallwirtschaftskonzepten und -bilanzen durch private
Erzeuger, reduzierte Prüf- und Aufbewahrungspflichten für
Makler und Bauträger sowie das Gaststättenrecht. So soll
zwar an der grundsätzlichen Erlaubnispflicht für
Gaststätten festgehalten werden. Allerdings soll künftig
die Abgabe von alkoholfreien Getränken und Speisen im
Zusammenhang mit einer anderen gewerblichen oder freiberuflichen
Tätigkeit im Nebenbetrieb, jedoch gegen Entgelt, nicht mehr
genehmigt werden müssen. Auch sollen künftig
Imbissstände, die nicht länger als einen Tag an einem Ort
betrieben werden und darüber hinaus keine Sitzplätze
anbieten, von der Erlaubnispflicht des Gaststättengesetzes
freigestellt werden. Gleichzeitig ist geplant, den Schwellenwert
für die Erlaubnispflicht bei Beherbergungsbetrieben von acht
auf zwölf Betten anzuheben, damit kleinere Hotels und
Pensionen ihre Bettenkapazität erhöhen können, ohne
ein kostenaufwändiges Erlaubnisverfahren durchlaufen zu
müssen. Keine Mehrheit im Ausschuss fanden Anträge der
CDU/CSU (
15/4156), bürokratische Hemmnisse zu
beseitigen und bessere Rahmenbedingen für Arbeit zu schaffen,
so wie der FDP (
15/3714,
15/4407), das Kündigungsschutzgesetz zu
reformieren und die Sperrfrist für den Bezug von
Arbeitslosengeld bei Abschluss eines Abwicklungsvertrages nach
betriebsbedingter Kündigung zu beseitigen. Die Union hatte vor
allem gefordert, auf betriebliche Doppelprüfungen zu
verzichten und denjenigen, der eine Statistik anfordert, dafür
auch bezahlen zu lassen. Die Fraktion kritisierte darüber
hinaus "Übertreibungen" beim Verbandsklagerecht sowie die
Regulierungsdichte auf dem Arbeitsmarkt durch 160 verschiedene
Schwellenwerte. Die Sozialdemokraten erklärten, dass sie
einige Forderungen, gerade zum Kündigungsschutz,
gesellschaftspolitisch ablehnten. Die Liberalen hoben besonders auf
ihren Antrag zu den Abwicklungsverträgen ab und sahen hier
Handlungsbedarf, um die Arbeitsgerichte zu entlasten. Bündnis
90/Die Grünen hielten der Opposition vor, sie verwechsele
Bürokratieabbau mit dem Abbau von Schutzrechten.
Änderungen beim Kündigungsschutz führten nicht zu
den gewünschten Effekten, so die Fraktion.
Berlin: (hib/VOM) Mit der Mehrheit von SPD, CDU/CSU und
Bündnis 90/Die Grünen hat der Ausschuss für
Wirtschaft und Arbeit am Mittwochvormittag dem Gesetzentwurf der
Koalitionsfraktionen zur Umsetzung von Vorschlägen zu
Bürokratieabbau und Deregulierung aus den Regionen und zur
Umsetzung wohnungsrechtlicher Vorschriften (
Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_310/04