hib-Meldung
310/2004
Stand: 15.12.2004
Kriegswaffen im Wert von 1,33 Milliarden Euro im vergangenen Jahr exportiert
15/4400) mit. Damit hätten sich die
Exporte, vor allem aufgrund der Ausfuhr von Korvetten nach Malaysia
und Südafrika, gegenüber 2002 mehr als vervierfacht. Der
Anteil an Ausfuhren in EU-, NATO- und der NATO gleichgestellte
Länder habe sich auf etwa 46 Prozent belaufen. Auf klassische
Entwicklungsländer seien 2003, bedingt durch die Ausfuhr
zweier Korvetten nach Südafrika, etwa 21 Prozent der Ausfuhren
entfallen (ohne die Korvetten nur 1,3 Prozent). Wie es in dem
Bericht weiter heißt, seien für Rüstungsgüter
insgesamt Einzelausfuhrgenehmigungen im Wert von etwa 4,9
Milliarden Euro erteilt worden (2002: rund 3,3 Milliarden Euro).
Dies bedeute gegenüber 2002 einen Anstieg um 49 Prozent. Gut
zwei Drittel seien dabei auf EU-, NATO- und NATO-gleichgestellte
Länder und ein Drittel auf übrige Länder entfallen
(2002: 77 Prozent auf die erste, 23 Prozent auf die zweite
Ländergruppe). In klassische Entwicklungsländer seien
2003 zwölf Prozent des Gesamtwerts aller Einzelgenehmigungen
gegangen (2002: 5,6 Prozent). Die Regierung betont, dass dieser
Anstieg der Genehmigungswerte überwiegend auf die
Korvettenausfuhr nach Südafrika und Malaysia
zurückzuführen sei. Ohne diese aufgrund des großen
Werts solcher Schiffe (genannt wird ein Stückpreis von 130 bis
170 Millionen Euro) untypischen Genehmigungen wäre der Anstieg
viel geringer ausgefallen, heißt es in dem Bericht. Die
Genehmigungen für die Korvetten machten allein etwa 45 Prozent
des Gesamtwerts der Genehmigung für die Nicht-EU- und
Nicht-NATO-Staaten aus. Den Wert der erteilten
Sammelausfuhrgenehmigungen für Exporte im Zuge wehrtechnischer
Kooperationen zwischen EU- und NATO-Partnern habe 2003 etwa 1,3
Milliarden Euro betragen, heißt es weiter.
Berlin: (hib/VOM) Die effektiven Ausfuhren von Kriegswaffen haben
im Jahr 2003 1,33 Milliarden Euro betragen. Dies teilt die
Bundesregierung in ihrem Bericht über ihre Exportpolitik
für konventionelle Rüstungsgüter (
Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_310/08