hib-Meldung
311/2004
Stand: 15.12.2004
Wettbewerb schaffen und dennoch Investitionssicherheit wahren
15/3917) zu erörtern. Bereits vor zwei
Wochen hatten sich Sachverständige vor dem Ausschuss zu der
Novelle generell geäußert. Breiten Raum nahm erneut die
Frage der korrekten Kalkulation der Entgelte für die Nutzung
der Gasnetze in Anspruch. Für mehr Wettbewerb und Transparenz
plädierten insbesondere die Regulierungsbehörde für
Telekommunikation und Post, die künftig auch den Gas- und
Strommarkt regulieren soll, sowie das Bundeskartellamt. Ziel sei
es, die Verbraucherpreise zu senken. Dagegen betonten die Vertreter
der Netzbetreiber das Erfordernis, zu einer Kalkulation zu
gelangen, welche auch künftig die erforderlichen Investitionen
in die Netze ermöglicht und dadurch auch die Versorgung
sichert. Die Regulierungsbehörde unterstrich, dass die
vorgesehene Anreizregulierung zu einem Rationalisierungsruck bei
den Unternehmen führen werde. Innerhalb eines Jahres
müsse es möglich sein, ein solches Anreizsystem sowohl
für den Gas- als auch für den Strommarkt zu entwickeln.
Die Frage sei, ob es erforderlich ist, eine Gesetzgebung oder den
Erlass einer Verordnung zwischenzuschalten, was zu einer
Übergangsfrist von zwei Jahren führen würde.
Innerhalb eines Jahres wäre eine Anreizregulierung
möglich, wenn bereits in der jetzt anstehenden Novelle
ausreichend klare Vorgaben enthalten wären. Das System der
Anreizregulierung zielt darauf ab, Anreize für eine
Kostensenkung bei den Netzbetreibern zu setzen, indem die
Erlöse und Preise eines Unternehmens von den Kosten entkoppelt
werden. Auch der Präsident des Bundeskartellamtes, Ulf
Böge, plädierte für eine rasche Anreizregulierung.
Der Gesetzgeber sollte dafür nur eine Ermächtigung
vorsehen. Auch sei es nicht sinnvoll, feste Sätze für die
Eigenkapitalverzinsung von 7,8 Prozent auf dem Gas- und 6,5 Prozent
auf dem Stromsektor festzulegen. Eine solche "Festschreibung von
Wagniszinssätzen" sei ungewöhnlich, wenn man ein
Wettbewerbssystem etablieren wolle. Damit stünde dieser
Zinssatz auch für ineffiziente Unternehmen zur Verfügung.
Böge sprach sich dafür aus, die Frage der Verzinsung der
Regulierungsbehörde zu überlassen. Nicht
wettbewerbsförderlich wäre es, so der
Kartellamtspräsident, wenn ein so genanntes Entry-Exit-Modell
aus mehreren verschiedenen Teilnetzen mit Ein- und
Ausspeisungspunkten und "700 Entgelten" entstünde. Dies
würde zu einem intransparenten Markt führen. Der Wechsel
des Versorgers würde durch die vielen unterschiedlichen
Entgelte behindert, Transparenz wäre nicht gegeben. Der
Bundesverband der Deutschen Gas- und Wasserwirtschaft (BGW)
begründete den höheren Zinssatz mit dem höheren
Auslastungsrisiko im Vergleich zum Strom. Wichtig sei es, die
richtigen Investitionsanreize zu setzen. Die Zinssätze seien
die Basis, damit auch weiterhin Investitionen getätigt
würden. Deshalb müsse die richtige Methode gewählt
werden, damit der Investitionsbereitschaft nicht die Grundlage
entzogen werde.
Berlin: (hib/VOM) Wettbewerb und Transparenz auf dem Gasmarkt
herzustellen, gleichzeitig aber auch die Investitionsfähigkeit
und damit die Versorgungssicherheit zu gewährleisten sind
Ziele, die zu unterschiedlichen Schlussfolgerungen führen
können. Dies ist am Mittwochnachmittag in einer
öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft
und Arbeit deutlich geworden. Der Ausschuss hatte
Sachverständige eingeladen, um mit ihnen den Gesichtspunkt der
Gasnetzentgeltkalkulation im Rahmen der Novelle des
Energiewirtschaftsrechts (
Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_311/03