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317/2004
Stand: 21.12.2004
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Angaben für Kraftfahrzeuge auch auf elektronischem Wege übermitteln

Verkehr und Bauwesen/Antrag

Berlin: (hib/BOB) Künftig sollen nach Auffassung der CDU/CSU-Fraktion alle im Gutachten des amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrtzeugverkehr enthaltenen Angaben den Zulassungsbehörden - für Kontrollzwecke und eine gelegentliche Neuausfertigung der Zulassungsdokumente - auf elektronischem Wege übermittelt werden können. Dafür muss die Bundesregierung die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ändern, betont die Unionsfraktion in einem Antrag ( 15/4505). Ferner solle die Betriebserlaubnis in Fällen technischer Änderungen an Kraftfahrzeugen und deren Anhängern gemäß der StVZO dann nicht erlöschen, wenn - unverzüglich nach erfolgter Änderung - durch das Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr die Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeugs mit den vorgenommenen Änderungen bescheinigt wird, so die CDU/CSU. Die Regierung solle zudem die StVZO so ändern, dass der amtlich anerkannte Sachverständige für den Kraftfahrzeugverkehr auf der Grundlage seines Gutachtens über die Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeugs nach vorgenommenen Änderungen auch ummittelbar die Fahrzeugdokumente berichtigen kann.

Die Fraktion begründet ihren Antrag damit, mittels der heute verfügbaren elektronischen Medien könne durch Online-Übermittelung der Gutachterangaben vor den Technischen Prüfstellen an die Zulassungsstellen eine wesentliche Verwaltungsvereinfachung mit unmittelbar positiver Auswirkung für die betroffenen Fahrzeughalter erreicht werden. Ziel einer bürgerfreundlichen Prozessgestaltung sollte jedoch die Einsparung des Wegs zur Zulassungsstelle auch in den Fällen technischer Änderungen nach der StVZO sein. Das führe beim Fahrzeughalter zu einer wesentlichen Zeit- und Kosteneinsparung. Aber auch die Zulassungsbehörden würden spürbar entlastet.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_317/04
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