hib-Meldung
003/2005
Stand: 04.01.2005
Regierung plant kein Leistungsgesetz für Steinkohlebeihilfen
15/4479) auf eine Kleine Anfrage der FDP (
15/4269), die Steinkohlebeihilfen für die
Jahre 2006 bis 2008 seien bereits im Bundeshaushalt 2004 über
eine Verpflichtungsermächtigung verankert. Damit verbunden
seien verbindliche Erläuterungen zu den Steinkohlebeihilfen.
Die dort getroffenen Aussagen umfassten zum Teil auch den Zeitraum
2009 bis 2012. Der Bundesrechnungshof habe in seinem Bericht
über die Behandlung der Zuwendungen für Maßnahmen
zugunsten des Steinkohlenbergbaus die Erläuterungen zu 2009
bis 2012 als "politische Absichtserklärung" charakterisiert.
Nach Ansicht des Bundesrechnungshofes sollte der
Haushaltsgesetzgeber zusätzliche
Verpflichtungsermächtigungen einstellen, wenn die
Förderung des Steinkohlenbergbaus bis 2012 fortgeführt
werden soll. Dieser Einschätzung schließt sich die
Regierung an.
Berlin: (hib/BOB) Derzeit verfolgt die Bundesregierung keine
Pläne, ein Leistungsgesetz als Nachfolgeregelung zum bis 2005
laufenden Kohlekompromiss aus dem Jahr 1997 einzubringen. Zur
Begründung erklärt sie in ihrer Antwort (
Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_003/02