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003/2005
Stand: 04.01.2005
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Im Bundestag notiert: Unterhaltsvorschussgesetz

Haushalt/Unterrichtung

Berlin: (hib/BOB) Über die bereits bewilligte überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 15 Millionen Euro ist eine weitere Ausgabe von 6 Millionen Euro zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz zu leisten. Dies teilt die Bundesregierung in einer Unterrichtung über die Haushalts- und Wirtschaftsführung 2004 ( 15/4601) mit. Die Höhe der Zahlungen bemesse sich nach den Regelbeiträgen für den Unterhalt eines Kindes in Abhängigkeit von der Altersstufe und dem anzurechnenden Kindergeld. Die tatsächlichen Regelbeiträge seien stärker erhöht worden als bei der Haushaltsaufstellung angenommen worden war.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_003/11
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