hib-Meldung
014/2005
Stand: 18.01.2005
Bundesrat lehnt geplante Novelle des Apothekengesetzes ab
15/4293) aus. Darin sieht die Bundesregierung
die Anpassung der deutschen Vorschriften an europäisches Recht
vor. Der Bundesrat bezeichnet diese Pläne in seiner
Stellungnahme als eine Reaktion auf ein
EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland, heißt es
in einer Unterrichtung der Bundesregierung (
15/4643) zu diesem Thema. Aus der Sicht des
Bundesrates beabsichtigt die Regierung mit der Gesetzesinitiative,
ein Klageverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH)
dadurch abzuwenden, dass die bislang im deutschen Apothekenrecht
verankerte Regelung, nach der Krankenhäuser nur von solchen
Apotheken mit Arzneimitteln versorgt werden dürfen, die ihren
Sitz innerhalb desselben oder eines benachbarten Landkreises haben,
aufgehoben wird. Es bestehe jedoch keine Notwendigkeit für
eine Neuregelung, solange noch keine Entscheidung des EuGH absehbar
sei, so die Ablehnungsbegründung. Die bestehenden Regelungen
hätten sich "eindeutig" bewährt. Bei der Umsetzung der
vorgeschlagenen Novelle sei zudem zu befürchten, dass wegen
der dann möglichen nebeneinander existierenden europaweiten
Bezugsquellen der Umfang von Arzneimittelproblemen sowie
Arzneimittelfälschungen in den Krankenhäusern zunehmen
werde. Nach Ansicht der Bundesregierung kommt hingegen das Abwarten
einer Entscheidung des EuGH nicht in Betracht, heißt es in
einer Gegenäußerung. Die derzeitige Regelung
verstoße gegen die gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften
über den freien Warenverkehr. Die Bundesregierung halte es
für notwendig, in Angleichung an europäisches Recht es
nunmehr auch EU-weit den Apotheken zu ermöglichen,
Krankenhäuser mit Arzneimitteln zu versorgen.
Berlin: (hib/BES) Die Länderkammer spricht sich gegen die
geplante Änderung des Apothekengesetzes (
Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_014/04