hib-Meldung
026/2005
Stand: 26.01.2005
Expertenlob für Neuregelung des Pfandbriefrechts
15/4321). Dies wurde während einer
öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am
Mittwochnachmittag deutlich. Mit dem Gesetz soll die Ausgabe von
Pfandbriefen allen Kreditinstituten ermöglicht werden, die in
der Lage sind, bestimmte gesetzliche Qualitätsanforderungen zu
erfüllen. Gleichzeitig soll die bisherige Qualität des
Pfandbriefs verbessert werden. Dazu will die Regierung das
Pfandbriefgeschäft als Bankgeschäft definieren, dessen
Betrieb eine Erlaubnis der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) voraussetzt. Der Verband
Deutscher Hypothekenbanken sieht mit dem Gesetzentwurf die
kontinuierliche Modernisierung des Pfandbriefrechts
fortgeführt. Angesichts der internationalen Konkurrenz sei es
entscheidend, einerseits die Qualität des Pfandbriefs zu
verbessern, und andererseits den Instituten
Geschäftsmöglichkeiten zu eröffnen, wo immer dies
ohne Abstriche hinsichtlich der Qualität der deutschen
Pfandbriefe möglich sei. Dazu sei es nötig, die
Qualitätsmaßstäbe über alle Institutsgruppen
hinweg einheitlich anzuwenden, um die erforderliche
Homogenität des Marktes nicht zu gefährden. Als
"gelungenen Entwurf" bezeichnete der Bundesverband
Öffentlicher Banken Deutschlands die Vorlage. Sie sei sehr
übersichtlich und für Investoren gut lesbar, lobten die
Experten. Gerade für öffentliche Banken spiele der
Pfandbrief eine große Rolle als Refinanzierungsquelle. Daher
unterstütze man Maßnahmen zur Qualitätssicherung
und zur Erhöhung der Transparenz. Die Deutsche Bundesbank wie
auch die BAFin sprachen sich ebenfalls für das Gesetz aus.
Während die Bundesbank die Wettbewerbsfähigkeit des
Pfandbriefes damit gesichert sieht und von einem "guten Wurf"
sprach, betonte die BAFin den wettbewerbsneutralen Charakter der
Regelung, welcher durch die enthaltenen Übergangsregelungen
gewährleistet sei und gleiche Bedingungen für Institute
mit unterschiedlichen Rechtsformen biete. Der Verband Deutscher
Schiffsbanken begrüßte die Fortsetzung der Tradition des
Schiffsbankengesetzes, wonach auch künftig die Emission von
Schiffspfandbriefen gegen Deckung durch Schiffshypothekendarlehen
gestattet werde. Das künftige Pfandbriefrecht dürfe
allerdings, nach Ansicht der Experten, Deckungsvorschriften
für Schiffspfandbriefe nicht ohne sachlichen Grund enger
fassen als nach den bisherigen Vorschriften des
Schiffsbankengesetzes. Vielmehr müsse man die
Deckungsvorschriften an die Entwicklungen der letzten Jahre in der
Schiffsfinanzierung anpassen. Der Gesamtverband der Deutschen
Versicherungswirtschaft erklärte, die Sicherung der
Qualität des deutschen Pfandbriefs sei für ihn von
großem Interesse. Der Gesetzentwurf gewährleiste dies
und schaffe außerdem positive Impulse für die
Anlagepolitik der Versicherungsunternehmen, indem er das
Hinzutreten zusätzlicher Pfandbriefemittenten erlaube, wodurch
wiederum die Pfandbriefportfolios besser diversifiziert werden
könnten. Auch die Deutsche Pfandbriefbank AG sieht in dem
neuen Pfandbriefgesetz ein "überaus gelungenes Gesetz" welches
das Ziel, den Pfandbrief unter Aufrechterhaltung seiner anerkannten
Qualität für einen noch breiteren internationalen
Anlegerkreis attraktiv zu machen, erfüllen könne.
Berlin: (hib/HAU) Überwiegend positiv bewerten Experten den
von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf der Neuregelung des
Pfandbriefrechts (
Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_026/05