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037/2005
Stand: 08.02.2005
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"Mittel für den Ökologischen Landbau nicht zweckwidrig eingesetzt"

Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/SAS) Die Bundesregierung teilt nicht die Auffassung, dass Finanzmittel aus dem Etat des Bundesverbraucherschutzministeriums "zweckwidrig zur eigenen Imagewerbung" für die Öffentlichkeitsarbeit beim Ökologischen Landbau eingesetzt worden sind. In ihrer Antwort (15/4805) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 15/4886) hält sie daran fest, dass die Vermittlung von kurzen Aussagen zum Ökologischen Landbau keine Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung darstellen. Sie bezieht sich dabei auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes, der zufolge als Öffentlichkeitsarbeit Aktivitäten zu gelten haben, mit denen die Regierung "ihre Politik, ihre Maßnahmen und Vorhaben sowie die künftig zu lösenden Fragen" darlegt. Informationen über den Ökologischen Landbau könnten schon begrifflich keine Maßnahmen sein, mit denen die Regierung ihre Politik näher erläutert. Die FDP hatte in ihrer Kleinen Anfrage Aussagen des Bundesrechnungshofes (BRH) zitiert, die "die untersuchten Maßnahmen des Bundesprogramms" nicht als programmbezogene Informationsmaßnahmen bewertet hatten, sondern als Öffentlichkeitsarbeit. Auch hatte der BRH verlangt, dass die Bundesregierung mit Rücksicht auf den Grundsatz der Haushaltswahrheit und -klarheit dem Gesetzgeber bereits bei der Haushaltsaufstellung offen legt, in welchem Umfang sie tatsächlich Öffentlichkeitsarbeit plant". Dazu erklärt die Regierung, sie werde auch künftig bei der Haushaltsaufstellung darlegen, in welchem Umfang sie Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit anstrebt.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_037/03
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