hib-Meldung
037/2005
Stand: 08.02.2005
"Mittel für den Ökologischen Landbau nicht zweckwidrig eingesetzt"
15/4805) auf eine Kleine Anfrage der
FDP-Fraktion (
15/4886) hält sie daran fest, dass die
Vermittlung von kurzen Aussagen zum Ökologischen Landbau keine
Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung darstellen. Sie
bezieht sich dabei auf die Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichtes, der zufolge als
Öffentlichkeitsarbeit Aktivitäten zu gelten haben, mit
denen die Regierung "ihre Politik, ihre Maßnahmen und
Vorhaben sowie die künftig zu lösenden Fragen" darlegt.
Informationen über den Ökologischen Landbau könnten
schon begrifflich keine Maßnahmen sein, mit denen die
Regierung ihre Politik näher erläutert. Die FDP hatte in
ihrer Kleinen Anfrage Aussagen des Bundesrechnungshofes (BRH)
zitiert, die "die untersuchten Maßnahmen des Bundesprogramms"
nicht als programmbezogene Informationsmaßnahmen bewertet
hatten, sondern als Öffentlichkeitsarbeit. Auch hatte der BRH
verlangt, dass die Bundesregierung mit Rücksicht auf den
Grundsatz der Haushaltswahrheit und -klarheit dem Gesetzgeber
bereits bei der Haushaltsaufstellung offen legt, in welchem Umfang
sie tatsächlich Öffentlichkeitsarbeit plant". Dazu
erklärt die Regierung, sie werde auch künftig bei der
Haushaltsaufstellung darlegen, in welchem Umfang sie
Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit anstrebt.
Berlin: (hib/SAS) Die Bundesregierung teilt nicht die Auffassung,
dass Finanzmittel aus dem Etat des
Bundesverbraucherschutzministeriums "zweckwidrig zur eigenen
Imagewerbung" für die Öffentlichkeitsarbeit beim
Ökologischen Landbau eingesetzt worden sind. In ihrer Antwort
(Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_037/03