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041/2005
Stand: 16.02.2005
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Unionsantrag zum Erhalt der Stiftung für politische Häftlinge abgelehnt

Innenausschuss

Berlin: (hib/WOL) Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen das Votum von CDU/CSU und FDP haben die Mitglieder des Innenausschusses am Mittwochvormittag einen Antrag der Union zur Häftlingshilfestiftung ( 15/3763) abgewiesen. Die Union hatte die Koalition aufgefordert, ihren Antrag zu unterstützen. So könne die durch Diskussionen über Strukturen, mangelnde Finanzen und enge Zeitverträge entstandene Unsicherheit über eine Schließung der Stiftung beendet werden. Die Union führte an, die letzten Haftopfer des SED-Staates hätten erst 1989 die Gefängnisse verlassen und im Übrigen habe der Bundestag die Antragsfrist für Neueinträge von SED-Opfern einvernehmlich bis zum 31.Dezember 2007 verlängert. Die SPD entgegnete, ihr Anliegen sei es, den betroffenen Menschen zu ihrem Recht zu verhelfen und dafür zu sorgen, dass sie ihre Leistungen erhalten. Es müsse erlaubt sein, über andere Strukturen nachzudenken, um dies zu gewährleisten. Im Übrigen seien die Überlegungen des Bundesinnenministeriums auf einen entsprechenden Auftrag des Bundesrechnungshofes zurückzuführen.

Bündnis 90/Die Grünen sagten, die Union habe den Sachstand insgesamt richtig dargestellt. Mit Hinweis auf die bestehende Koalitionsvereinbarung wolle man dafür sorgen, dass die Arbeit der Stiftung erhalten bleibe. Zu bedenken sei aber, dass Verwaltungsaufwand und erbrachte Leistungen in keinem sinnvollen Verhältnis mehr stünden. Die FDP hatte vorgeschlagen, Unstreitiges und Streitiges zu trennen. Im Kern gehe es um die Verwaltungsstruktur. Andererseits sei nicht zu leugnen, dass seit Antragstellung im September 2004 fast ein halbes Jahr verstrichen sei, ohne dass etwas passiert wäre. Insofern sei es nur legitim, mangels vorhandener Koalitionsalternativen nun dem Unionsantrag zuzustimmen und die Arbeit der Stiftung bis 2007 mit der von der CDU/CSU benannten und von der Bundesregierung bestätigten notwendigen Summe von 3,9 Millionen Euro zu unterstützen. Dem stellten sich die Koalitionsfraktionen einmütig entgegen

Zu einem inhaltlichen Dissens war es in der Diskussion auch über die Frage einer Entschädigung der nach Kriegsende nach Russland verschleppten Zwangsarbeiterinnen gekommen. Die CDU/CSU hatte hierzu eine Größenordnung von unter 100.000 angegeben, was von der SPD energisch in Frage gestellt wurde. Bei einer Ausgangsgrößenordnung von etwa 350.000 verschleppten Frauen sei 60 Jahre nach Kriegsende eine Größenordnung von noch lebenden 100.000 Betroffenen nicht möglich. Die Union spiele hier mit Zahlen, die nicht zutreffend seien. Zudem seien in die UdSSR verschleppte Zwangsarbeiterinnen als "Geltungskriegsgefangene" eingestuft und nach Rückkehr mit einer D-Mark pro Tag bis zum Jahr 1947 und zwei D-Mark für die Zeit der späteren Rückkehr entschädigt worden. Eine neuerliche Entschädigung durch die Häftlingshilfestiftung sei rechtlich nicht zulässig. Dem widersprach die Union mit der Anmerkung, von den überlebenden Opfern seien die meisten seinerzeit in die damalige DDR zurückgekehrt und hätten daher nie eine Entschädigung erhalten.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_041/04
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