hib-Meldung
046/2005
Stand: 17.02.2005
Alle Fraktionen sind für die Stärkung der gesundheitlichen Prävention
15/4833) vorgelegt. Ähnliche Ziele
verfolgt auch die Union in einem Antrag (
15/4830). Die Förderung von
Prävention und individueller Gesundheitsvorsorge ist ebenfalls
ein Anliegen der FDP in einer älteren Initiative (
15/4671). Die Prävention und
Gesundheitsförderung als ein viertes Standbein neben der
Akutbehandlung, der Rehabilitation und der Pflege zu etablieren sei
angesichts der veränderten Rahmenbedingungen in den sozialen
Sicherungssystemen notwendig geworden, heißt es zur
Begründung im Gesetzentwurf der Koalition. Um diese
Sicherungssysteme langfristig zu stabilisieren, sei es daher
erforderlich, die Vorbeugung von Krankheiten, die Verhütung
von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und die Förderung der
Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern. Größere
Bedeutung müsse auch der Eigenverantwortlichkeit des Einzelnen
zukommen. Dazu werde eine neue Struktur der Leistungserbringung
geschaffen, schreiben die Fraktionen in ihrem Entwurf. Das Gesetz
solle außerdem Maßnahmen regeln, die den
verantwortlichen Umgang mit der eigenen Gesundheit
unterstützen. Als Träger dieser Leistungen vorgesehen
sind - so die Vorlage - die gesetzliche Kranken-, Renten- und
Unfallversicherung sowie die soziale Pflegeversicherung. Die
Länder sollen als "wichtige Akteure" der Prävention und
Gesundheitsförderung eingebunden werden. Die Stiftung
Prävention und Gesundheitsförderung solle in
Zusammenarbeit mit einem "breiten, die Gesellschaft in ihrer
Gesamtheit widerspiegelnden Gremium von Fachleuten" zunächst
Präventionsziele und Teilziele erarbeiten. Auf dieser
Grundlage solle dann die Auswahl der geeigneten Maßnahmen
erfolgen, schreiben die Abgeordneten. Zusätzlich werde die
Qualitätssicherung der Prävention ausgebaut. Die Kosten
der Gesundheitsberichterstattung für den Bund schätzt die
Koalition auf etwa 600.000 Euro 2006 und ab 2007 auf 1,2 Millionen
Euro jährlich. Diese Mehrausgaben würden durch
Umschichtungen im Haushalt des Gesundheitsministeriums finanziert.
Für die Länder ließen sich die Ausgaben nicht
abschätzen, heißt es weiter. Im Bereich der
Sozialversicherung rechnen die Fraktionen mit einem Mehraufwand bis
2008 von bis zu 23 Millionen Euro. Dies würde langfristig
durch Einsparungen kompensiert, die durch Vermeidung von
Krankheits- und Krankheitsfolgekosten entstehen sollen, hoffen SPD
und Bündnis 90/Die Grünen. Die Union begrüßt
den Gesetzentwurf der Koalition und verweist auf eigene Initiativen
zur Stärkung der Prävention in der Vergangenheit. Die
Vorlage der Regierungsfraktionen kritisiert sie als unzureichend.
Der Entwurf bedürfe "einer grundlegenden Überarbeitung
mit dem Ziel, der Prävention als einer
gesamtgesellschaftlichen Aufgabe auch eine angemessene
Finanzierungsstruktur zu geben und sie nicht auf die
Primärprävention zu beschränken". Die Union
plädiert für bundesweit einheitliche
Präventionsziele und Qualitätskriterien. Um die Menschen
"tatsächlich" zu erreichen, sei Prävention auch in den
"Lebenswelten" wie Schulen, Kindergärten,
Senioreneinrichtungen oder Sportvereinen zu verankern. Die
betriebliche Gesundheitsvorsorge sei weiterhin von den
Sozialversicherungsträgern in eigener Verantwortung zu
übernehmen, da sie sich als erfolgreich erwiesen habe. Die von
der Koalition vorgeschlagene Finanzierung bezeichnet die Union als
inakzeptabel. Die Prävention sei eine gesamtgesellschaftliche
Aufgabe und dürfe deshalb nicht weitestgehend über
Beitragsmittel finanziert werden. Es sei vielmehr erforderlich,
dass Bund, Länder, Gemeinden und die Träger der
Sozialversicherung wie auch die private Krankenversicherung
gemeinsam und jeweils für ihren Arbeitsbereich die
erforderlichen Anstrengungen erhöhen.
Berlin: (hib/BES) Die Koalitionsfraktionen wollen die
gesundheitliche Prävention zu einer eigenständigen
Säule im Gesundheitswesen ausbauen und dies gesetzlich
verankern. Hierzu haben sie einen Gesetzentwurf (
Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_046/03