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049/2005
Stand: 21.02.2005
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Union fordert Anpassungen im Alterseinkünftegesetz

Gesundheit und Soziale Sicherung/Antrag

Berlin: (hib/BES) Die Beiträge zum Aufbau einer Rürup-Rente sollen generell abzugsfähig sein - unabhängig davon, an welchen Anbieter sie geleistet wurden. Dies fordert die CDU/CSU-Fraktion in einem Antrag ( 15/4843). Um das zu ermöglichen, solle die Bundesregierung das Alterseinkünftegesetz entsprechend anpassen. Bei der Definition der als Vorsorgeaufwendungen abziehbaren Beiträge zur Rürup-Rente sei der Koalition ein handwerklicher Fehler unterlaufen, schreibt die Union zur Begründung. So seien die Beiträge nur dann begünstigt, wenn sie an ein Versicherungsunternehmen geleistet würden. Damit - so die Befürchtung der Fraktion - werden die in Frage kommenden Versorgungsprodukte für kapitalgedeckte Altersvorsorge stark eingeschränkt. Angesichts der Notwendigkeit der privaten Altersvorsorge sei diese Einschränkung nicht sinnvoll. Die Rürup-Rente ist ein neues - seit Januar geltendes - Altersvorsorge-Modell, das staatlich gefördert wird. Danach können Sparer ihre Aufwendungen für die eigene Altersvorsorge steuermindern geltend machen. 2005 erkennt das Finanzamt zunächst 60 Prozent der Beiträge bis zu einem Höchstsatz von 12.000 Euro an. Bis 2025 steigt der Satz dann jährlich um zwei Prozentpunkte an. Ab dann sind Aufwendungen bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 Euro abzugsfähig.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_049/07
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