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052/2005
Stand: 23.02.2005
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Regierung legt Gesetzwurf zur EU-Verfassung vor

Europa/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/WOL) Zur Ratifizierung des Vertrages über eine Verfassung der Europäischen Union (EU) hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, um deren Grundlagen im nationalen Recht zu verankern ( 15/4900). Durch das Vertragsgesetz sollen die erforderlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten des Verfassungsvertrages geschaffen werden, heißt es im Entwurf. Der Vertrag stärke die Handlungsfähigkeit der erweiterten EU, den Grundrechtsschutz durch die Rechtsverbindlichkeit der europäischen Grundrechtscharta sowie die Rechte des Europäischen Parlaments. Außerdem erhielten die nationalen Parlamente Mitwirkungsrechte im Rahmen der Subsidiaritätskontrolle. Der Gesetzentwurf beinhaltet unter anderem den Wortlaut des europäischen Verfassungsvertrages. Darin geregelt sind alle relevanten Wechselbeziehungen zwischen den Mitgliedstaaten, darunter die Finanzen der Gemeinschaft, der Binnenmarkt, die Wirtschafts- und Währungspolitik, die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik sowie andere Politikbereiche wie Arbeitsmarkt, Landwirtschaft, Umwelt, Verbraucherschutz, Verkehr, Forschung und polizeiliche Zusammenarbeit. Neu justiert wurden für den Verfassungsvertrag auch die institutionelle Arbeitsweise der EU-Organe und die Entscheidungsmechanismen. Die Ratifizierung des Verfassungswerks bedarf einer Zweidrittelmehrheit im Bundestag und im Bundesrat. Die Verfassung kann erst dann in Kraft treten, wenn sie von allen 25 Mitgliedstaaten ratifiziert wird.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_052/02
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