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057/2005
Stand: 24.02.2005
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Trunkenheit am Schiffssteuer künftig mit Entzug der Fahrerlaubnis ahnden

Verkehr und Bauwesen/Antrag

Berlin: (hib/SAS) Die Patent ausstellende Behörde (WSD Nord) in der Seeschifffahrt soll nach dem Willen der Koalitionsfraktionen die Möglichkeit haben, das Ruhen einer Fahrerlaubnis oder eines Patents dann anzuordnen, wenn sie Zweifel an der Eignung eines Kapitäns hat. Eignungszweifel ergäben sich bei einer Trunkenheitsfahrt im Zustand der Fahrunsicherheit unabhängig davon, ob der Bootsführer an einem konkreten schadens- oder gefahrverursachenden Fall beteiligt ist oder ob eine rein abstrakte Gefährdung vorliegt. In ihrem Antrag ( 15/4942) sprechen sich SPD und Bündnis 90/Die Grünen auch dafür aus, die Promille-Grenze bei der Beförderung von gefährlichen Gütern auf Seeschifffahrtsstraßen auf null herabzusetzen. Dieses absolute Alkohol-Verbot solle insbesondere für Gefahrguttransporte mit hohem Risikopotenzial gelten, etwa für Tankschiffe sowie für Seeschiffe, die radioaktive Stoffe befördern. Nach Ansicht der Koalitionsfraktionen sollen künftig Verkehrsteilnehmer der Berufs- und Sportschifffahrt auf deutschen Seeschifffahrtsstraßen unabhängig von der Flagge erfasst werden. Sie schlagen deshalb vor, die Promille-Grenze, unabhängig von der Fahrzeugart, von derzeit 0,8 auf den für die Binnenschifffahrt geltenden Wert von 0,5 herabzusetzen. Anlass für einen entsprechenden Handlungsbedarf sehen die Abgeordneten in der Zunahme von Trunkenheitsfahrten. Sie beziehen sich dabei auf die Havarie der "ENA 2" am 28.Juni 2004. Damals seien 960 Tonnen Schwefelsäure in die Elbe ausgelaufen. Als Ursache für den Unfall wird Alkoholmissbrauch am Ruder genannt. Außerdem seien in den Jahren 2001 bis 2003 mit 126 festgestellten erhöhten Alkoholwerten bei unfallunabhängigen Kontrollen in der Seeschifffahrt fast dreimal so viele Fälle festgestellt worden wie in den drei Jahren zuvor. Wegen des hohen Schadensrisikos will die Koalition ein stärkeres Augenmerk auf Alkoholmissbrauch beim Führen von Seeschiffen legen und diesem präventiv durch Kontrollen in den Häfen sowie gesundheitlichen Prüfungen begegnen. Die Fraktionen fordern die Bundesregierung auf, die Rechtsgrundlagen für diese Handlungen der Erlaubnisbehörde zu schaffen. Zurzeit sei der Führerscheinentzug für Schiffskapitäne nicht deutlich geregelt. So könne es vorkommen, dass ein Kapitän nach einer Ausnüchterung sein Schiff weiter führen darf, obwohl zuvor hohe Alkoholwerte festgestellt worden waren.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_057/02
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