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060/2005
Stand: 28.02.2005
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Union will Rechtsgrundlage für DNA-Analysen verbreitern

Recht/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/BOB) Die CDU/CSU möchte, dass die molekular-genetische Untersuchung von Körperzellen (DNA-Analyse) zum Nachweis der Identität eines möglichen Straftäters auf eine breitere Rechtsgrundlage gestellt wird. Damit könnte die Effizienz der Tataufklärung weiter verbessert werden, so die Union. Sie hat dazu ein Gesetzentwurf ( 15/4926) vorgelegt. Danach soll sich der "genetische Fingerabdruck" nicht mehr auf Straftaten von erheblicher Bedeutung oder auf ein Delikt gegen die sexuelle Selbstbestimmung zu beschränken. Auch die Prognose, dass gegen den Betroffenen künftig Strafverfahren wegen Taten von erheblicher Bedeutung zu führen seien, solle entfallen. Ebenso soll der Richtervorbehalt hinsichtlich der Erhebung des DNA-Identifizierungsmusters entbehrlich werden. In der Praxis der Strafverfolgung, so die Union weiter, erweise sich, dass Befürchtungen, die Ausweitung der DNA-Analyse verstoße gegen die besondere informationelle Sensibilität von Untersuchungen der menschlichen DNA und den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel, nicht begründet sind. Die in der Strafprozessordnung (StPO) geregelte molekular-genetische Untersuchung ziele darauf, die Identität und gegebenenfalls das Geschlecht des Spurenlegers festzustellen. Andere Untersuchungen seien nach dem Wortlaut der StPO nicht zulässig.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_060/01
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