hib-Meldung
062/2005
Stand: 02.03.2005
Bürokratische Anforderungen in Pflegeeinrichtungen abbauen
15/4932) tritt sie dafür ein,
bürokratische Anforderungen in Pflegeeinrichtungen abzubauen.
Sie begründet ihren Vorstoß damit, dass
Pflegekräfte derzeit lediglich 40 bis 55 Prozent ihrer
Arbeitszeit den Bewohnern von Altenhilfeeinrichtungen widmen
könnten. Die übrigen Zeiten würden etwa für
Dienstübergaben oder das Abarbeiten bürokratischer
Anforderungen verwendet. Darüber hinaus bezieht sich die
Fraktion auf eine Studie des Deutschen Instituts für
angewandte Pflegeforschung in Köln, das in der Pflege einen
dramatischen Personalmangel festgestellt hat. Allein in der
stationären Altenpflege fehlten bundesweit 20.000
Fachkräfte, um die bestehenden Überstunden der
vorhandenen Pflegekräfte abzubauen. Wesentlichen
Handlungsbedarf sieht die Union deshalb darin, die Koordination und
den Informationsaustausch zwischen den verschiedenen
Prüfbehörden zu verbessern. Zwar seien Heimaufsicht,
Medizinischer Dienst der Krankenversicherung und
Pflegeversicherungen schon jetzt durch das Heimgesetz zur
Kooperation verpflichtet, in manchen Bereichen komme es aber
dennoch zu Doppel- oder Mehrfachprüfungen. Hier rät die
Union in einem Modellprojekt prüfen zu lassen, inwiefern
Doppel- und Mehrfachprüfungen durch einen gemeinsamen
Prüf- und Fragenkatalog sowie die Beschränkung auf nur
ein Kontrollgremium vermieden werden können. Auch hält
sie es für geboten, die Prüfungskompetenzen von
staatlicher Heimaufsicht und MDK klar voneinander abzugrenzen. Ziel
müsse sein, dass die verschiedenen Prüfungen zu einer
besseren Pflege führen und die Ergebnisqualität dabei in
den Mittelpunkt der Kontrollen rückt. Die Bundesregierung
müsse deshalb dafür Sorge tragen, dass die
Ergebnisqualität gegenüber der Prozess- und
Strukturqualität im Vordergrund steht. Darüber hinaus
verlangt die Union, dass die Regierung voneinander abweichende
Regelungen im Heimgesetz und im Pflegeversicherungsgesetz sowie
für die Behindertenhilfe in Einklang bringt.
Berlin: (hib/SAS) Die Zahl der angemeldeten Kontrollen in Heimen zu
reduzieren und stattdessen unangemeldete Kontrollen durch den
Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) und durch die
Heimaufsicht zu verstärken, ohne dass damit eine
größere zeitliche Belastung für die Heime verbunden
ist, hält die CDU/CSU-Fraktion für notwendig. In ihrem
Antrag (
Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_062/05